Pflegefall-Tool

Pflegefall-Tool
Web-Anwendung, die vor Langzeit-Pflegebedürftigkeit schützt

Wer hat nicht schon den einen oder anderen Pflegefall begleitet und sich gedacht: „weder möchte ich selbst so leiden müssen, noch möchte ich jahrelang meiner Familie zur Last fallen.“

Für all jene habe ich eine Web-Anwendung unter Beachtung von ethischen, geriatrischen und rechtlichen Aspekten entwickelt. Jetzt zeigt Pflegefall-Tool einen Ausweg. Wie man der Natur gestattet ihren Lauf zu nehmen anstatt von „Machbarkeitsmedizin“ am Leben gehalten zu werden. 

Üben Sie sich schon bevor Sie pflegebedürftig werden in Entscheidungen: „Soll ich der Therapie zustimmen, sie beginnen bzw. fortsetzen oder nicht?“ Sie brauchen dazu kein medizinisches Wissen.

Erfahren Sie mehr über Pflegefall-Tool durch die kostenlose Demoversion.

www.pflegefall-tool.at

Geschützt: ich bestimme ob behandelt wird

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Hilfestellung zu Begutachtung für Pflegegeld

Auf der Internetseite des Sozialministeriums ist unter Pflegegeld nachzulesen, dass ab 1.1.15 die Stundenwerte angehoben werden (abgefragt am 7.1.15 22:32). Das Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs für jede der 7 Stufen findet man unter FAQ. Wie diese Stunden aber gerechnet werden, ist auf keiner der offiziellen Seiten zu finden, die über Pflegegeld oder Pflegestufen informieren sollten.

Weshalb in Österreich die entsprechende Einstufungsverordnung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wird, werde ich in einem späteren Blogbeitrag darlegen. Inzwischen können Sie am kostenlosen Pflegegeldrechner bei http://www.pflegestufen.at/ sogar die Anwendung der Einstufungsverordnung ausprobieren.

Während in Deutschland selbst die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit veröffentlicht sind, an die sich auch Gutachter zu halten haben, werden in Österreich die Bürger mit Absicht in Unwissenheit gelassen. Das zeigt nicht nur die parlamentarische Anfrage sondern insbesondere deren Beantwortung durch den Sozialminister. In Österreich herrscht eben eine eigene Kommunikationskultur, wie man an vielen Umständen ablesen kann, die sich bestenfalls in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen verlaufen. Auch orf.at entfernt Aussagen wie von I. Griss zur Pensionserhöhung ganz rasch wieder von der ersten Seite.

In Deutschland hingegen schreiben Vereine (z.B. http://www.pflege-deutschland.de/) oder auch Privatpersonen (http://www.pflegeverantwortung.de/) ganz offen und umfassend darüber, wie man sich auf die Pflegegeld-Begutachtung vorbereitet und wie einem durch Fachleute geholfen wird (http://www.pflegeberatung.de/ oder http://www.carecompetencehb.de/). Derartige Initiativen wären in Österreich undenkbar, weil sich hierzulande nur Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien oder zur Kirche den Kuchen des Gesundheits- und Sozialwesens teilen sollen.

Aber zurück zu unserem eigentlichen Thema von heute: „Wie wird der Pflegebedarf berechnet?“ oder „Welche Pflegestufe kann jemand bekommen, der …?“ Rascher und leichter als wenn Sie die Einstufungsverordnung studieren und höchstgerichtliche Entscheidungen über Streitigkeiten mit der Pensionsversicherung suchen, finden Sie Antworten auf diese Fragen bei http://www.pflegestufen.at/.

Pflegegeld und Zuschüsse

Welche Vergünstigungen hängen von der Pflegestufe ab? Ab 1.1.2015 wird der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 verschärft.

Als einzige Hilfsorganisation bietet die Volkshilfe Niederösterreich im Internet einen Preisrechner für Hauskrankenpflege und Heimhilfe 2014 an. Dort erfährt man auch, dass die Förderung der Einsatzstunden an das Pflegegeld gekoppelt ist (dieselbe Information findet man für Wien unter  http://pflege.fsw.at/pflege-zu-hause/heimhilfe.html).  Man kann nur so viele Einsatzstunden zum geförderten Stundensatz in Anspruch nehmen, als es die jeweilige Pflegestufe vorsieht – also für Stufe 1 (bis zum 31.12.14) maximal 60 Stunden pro Monat.

Der fixe Stundensatz pro Einsatzstunde ist mit € 17,46 angegeben, der Stundensatz bei einem Einkommen von € 1.350,-/Mo macht € 11,46 aus und der geförderte Stundensatz (Stundensatz vom Pflegegeld) beträgt € 6,–.

Wer ab 1.1.2015 mit z.B. 62 Stunden pro Monat und einem Einkommen von 1.350,-/Monat kein Pflegegeld mehr bekommt, der wird bei „sozialen Diensten“ für 62 Stunden Heimhilfe monatlich zwischen € 710,– und € 1.082,– bezahlen müssen, vorausgesetzt die Stundensätze werden nicht erhöht.

Tipp: Familienangehörige oder Nachbarn werden diese indirekte Pflege kostengünstiger machen als „soziale Dienste“.