Lebensqualität beim Pflegefall

Der verlockend klingende Wunsch nach einem „recht langen Leben“ kann zum Fluch werden, wenn es dem Betreffenden an Lebensqualität fehlt. Oft hört man sagen: „was ist denn das noch für ein Leben“. Der gewaltige Unterschied liegt aber darin, wer das sagt. Sagt es der Betroffene selbst oder beurteilt ein Außenstehender den Betroffenen.

Zwar gibt es viele, allgemein bekannte Merkmale die Lebensqualität mindern können, wie z. B. Immobilität, Schamgefühl, Hilfsbedürftigkeit, Schmerzen, Kräfteverfall, merkliches Nachlassen geistiger Fähigkeiten, Einsamkeit, das Bewusstsein für Angehörige eine Last zu sein, ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein usw. Bei solchen Merkmalen kommt es darauf an, wie der Einzelne sie bewertet bzw. ob für ihn das eine oder das andere mehr oder weniger Bedeutung hat. Darüber hinaus ist aber auch Raum zu schaffen, dass jeder seine eigenen, persönlichen Gefühle oder Zustandsbilder definieren kann, die für ihn fehlende oder vermehrende Lebensqualität bedeuten.

Lebensqualität unterliegt aber immer der höchst persönlichen Beurteilung und der subjektiven Definition. Deshalb ist Lebensqualität wohl der bestimmende Faktor bei der autonom zu treffenden Entscheidung ob eine Therapie begonnen, fortgesetzt, abgebrochen oder abgelehnt wird.

Therapieziel beim Pflegefall

„Ziele wirken wie ein Kompass“ oder „wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch den Weg nicht finden“, sind Grundweisheiten jeglichen Wirkens dem eine Systematik zugrunde liegt.

Wie oft fragt sich ein Arzt ehrlich nach dem Therapieziel, bevor er einem Pflegefall selbst, oder für einen Pflegefall eine Untersuchung, ein Medikament, eine Operation, die Einweisung in ein Spital, eine Physiotherapie oder auch „nur das tägliche Heraussetzen“ empfiehlt?

Wie oft fragt sich der mündige Patient selbst bzw. dort wo medizinisches Wissen notwendig ist seinen Arzt, nach dem Therapieziel, bevor er eine Empfehlung annimmt?

Wie oft fragen sich Angehörige, deren einzige Verpflichtung es ist das Wohl des Pflegebedürftigen zu wahren, nach dem Therapieziel, bevor sie vom Arzt eine Therapie verlangen oder dem Betroffenen „einreden“, dass die Therapie gut oder wichtig für ihn sei?

Was wird mit der Empfehlung einer medizinischen Maßnahme angepeilt? Prävention (vorbeu­gen/verhüten/vermeiden), Vorsichtsmaßnahme, Heilung, Linderung, Handeln nach geltenden Leitlinien, Grundlage für Konsequenzen, Lebensrettung, Lebensverlängerung, Beruhigung von Angehörigen, Selbstschutz vor möglichen Anschuldigungen wegen Versäumnis oder Unterlassens, Üben von Routinen oder andere Ziele? Wie sicher ist das definierte Therapieziel erreichbar?

Erst wenn das eindeutig deklarierte Therapieziel vom Betroffenen gewollt ist, und nach medizini­schem Sachverstand auch erreichbar ist, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen durchführbar sind, sollten Ärzte und Angehörige der medizinischen Dienste Empfehlungen abgeben, bzw. Angehörige und Pflegepersonen die Empfehlung auch umsetzen.

Sterbehilfe – assistierter Suizid

Sterbehilfe und assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Diskussion

Beide Begriffe verharmlosen den Akt des Tötens indem sie nicht ausdrücken, was tatsächlich dahin­ter steht, nämlich Tötung bzw. Beihilfe zur Selbsttötung. Das Wort Sterbehilfe ist sogar geeignet Aus­löschen von menschlichem Leben als etwas Barmherziges, als einen Akt der Nächstenliebe hinzustel­len. Deshalb werde ich in diesem Beitrag die Worte „Töten“ und „Tötung“ dort verwenden, wo ich ungeschönt aufzeigen will, worüber eigentlich diskutiert wird.

Zunächst 3 grundsätzliche Fragen:

  • Wer beansprucht oder verlangt Straffreiheit für Tötung oder Beihilfe zur Selbsttötung?

Politik, Gesellschaft oder Medien? Während alle das natürliche Ableben im hohen Alter ebenso tabuisieren und totschweigen wie die rasant wachsende Zahl der Pflegefälle und deren immer länger werdende Pflegedauer, fühlen sich „Instanzen“ oder Institutionen berufen, eine Diskussion um Sterbehilfe (nicht um Sterbebegleitung) anzufachen.

  • Für wen wird straffreie Sterbehilfe oder assistierter Suizid verlangt oder gefordert?

Wer soll Tötung straffrei exekutieren dürfen? | Wem soll es künftig auferlegt werden, die Tötung ausführen zu müssen? | Wem soll Beihilfe zu Selbsttötung straffrei erlaubt werden? Wird im nächsten Schritt die straffreie Auftragserteilung zur Sterbehilfe durch Angehörige diskutiert?

  • Welche Personen soll man durch straffreie Sterbehilfe töten dürfen?

Wollen wir wirklich wieder in die Zeit zurückkehren, da Menschen und Gesetze bestimmten welches Leben „lebenswert“ und welches Leben „lebensunwert“ war?!

Allgemein

Bei einem durch Sterbehilfe getöteten Mensch – da ja sowohl der Zeitpunkt des Sterbens als auch der Eintritt des Todes bewusst herbeiführt war – werden alle Lügen gestraft, die später behaupten von der Todesnachricht überrascht worden zu sein, dass dieses Geschehen unerwartet oder zu früh kam, dass es schockiert oder auch nur betroffen gemacht hat. Gezielte, aktiv vollzogene Tötung rechtfertigt auch nicht mehr von einem „Verlust“ zu sprechen, ebenso wie man nach geplan­tem Auslöschen von Leben nicht mehr von Trauer sprechen kann.

Sind es bei Abtreibung – infolge Straffreiheit – „nur“ zwei Opfer: das ungeborene Kind und die Frau, die das Ungeborene töten lässt, die aber künftig noch gesunde Kinder zur Welt bringen kann; so kann es bei vollzogener Sterbehilfe drei Opfer geben, weil es hier keine „wieder Gutmachung“ mehr gibt: der getötete Mensch, ein Angehöriger als „Auftraggeber“ oder der die Tötung zugelassen hat und der ärztliche „Vollstrecker“ des Auftrages.

Straffreies Töten über Medien in der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren sehe ich als Wegbereitung für das Entwickeln von absurden ethischen Gedanken. Jede erzwungene Diskussion, auch eine solche über Legalisierung von Sterbehilfe mündet letztlich darin, dass Meinungsmacher den größeren, aber ungenügend kritisch denkenden Teil der Bevölkerung leichter manipulieren können.

„leben“ (nicht das Leben) ist ein natürlicher Ablauf, der mit der Geburt beginnt, der charakterisiert ist durch die Fähigkeit lebenserhaltende Funktionen (Atmung, Stoffwechsel, Schluckakt, Entwicklung) auszuführen, und der mit dem Tod endet.

Mir scheint es ein makabrer Wunsch zu sein, das Schicksal durch Sterbehilfe eliminieren zu wollen.

Selbstbestimmung in medizinischen Belangen

Die Forderung nach Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wird wieder modern …

Oberflächlich betrachtet geht es dabei ja „nur“ um das Recht selbst bestimmen zu können, was medizinisch geschehen soll. Aber eben nur bei flüchtiger Betrachtung. Ginge es nämlich nur darum, was jemand selbst tun oder unterlassen möchte, bräuchte es keine Diskussion, denn jeder kann, darf und soll auch selbst über seine Gesundheit und über sein Leben entschei­den. So wie jeder im Allgemeinen selbst entscheidet ob er raucht, Alkohol oder Drogen konsumiert, übergewichtig ist, keine Bewegung macht usw. usf. oder eben diese Dinge nicht tut oder nicht zulässt, weil sie negative Auswirkungen auf seine Gesundheit haben. Die Diskussion um Selbstbestimmung findet statt, wenn möglichst unbemerkt Forderungen an andere transportiert werden sollen; was man ja nicht gerne offen sagt.

Während man Selbstbestimmung immer nur einseitig darstellt, nämlich mit Bezug auf den Bestimmenden, kann sie doch auch anderweitige Folgen haben.

Diskussion um „Abtreibungsparagraph“

Vor 40 Jahren gab es eine Diskussion um den § 144 StGB. Auch damals wurde nur mit Selbstbestimmung der Frauen argumentiert, ohne auf Ärzte Rücksicht zu nehmen, die dieses Selbstbestimmungsrecht zu exekutieren haben. Da­mals wie heute ist diese Selbstbestimmung mit der stillschweigend vorausgesetzten Forderung an Ärzte verbunden, den Schwangerschaftsabbruch (für manche Krankenhäuser sogar selbstverständlich) durchzu­führen. Die ethische und menschliche Einstellung der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen (müssen) ist von der legalisierten rechtlichen Einstellung ebenso völlig verdrängt worden, wie es die Legislative nicht als ihre Aufgabe sah, das Wohl der heute selbstbestim­menden Frauen auch für die Zukunft noch zu schützen. Abgesehen davon, ob oder welche trauma­tischen Folgen für eine Frau entstehen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, sei bemerkt, dass diesen Frauen im Allgemeinen die Möglichkeit des „Wieder gut Machens“ bleibt, später einmal ein oder mehrere gesunde Kinder auf die Welt zu bringen.

Diskussion um straffreie Sterbehilfe

Heute wird in der Diskussion um Sterbehilfe wieder das Selbstbestimmungsrecht bemüht. Gleichzeitig wird wiederum von Ärzten stillschweigend etwas verlangt: nämlich, soll der Vollzug der Tötung schmerzlos und „angenehm“ erfolgen. Anderenfalls werden Juristen einen Weg finden die Ärzte wegen „unsachgemäßer Tötung“ anzuklagen.

Wenn Tötung aber einmal exekutiert wurde, gibt es kein „Wieder gut machen“ mehr. Nicht für den Patient, nicht für seine Angehörigen, die das zugelassen, unterstützt oder gar verlangt haben und nicht für den Arzt, der einen beacht­lichen Anteil daran hat.

Empfehlung an Ärztevertreter

Nach meiner Meinung  sollten Ärztevertreter fordern – wenn sie sich schon an der nicht medizinischen, sondern rein politischen, ethischen und rechtlichen Diskussion um Sterbehilfe beteiligen –, dass jedes Mal wenn von Selbstbestimmungsrecht die Rede ist, gleichzeitig die Pflicht zur alleinigen Eigenverantwortung des Betroffenen artikuliert wird.

Alleinige Eigenverantwortung bedeutet, bezahlen zu müssen, was man in selbstbestimmender Weise verlangt oder verursacht. Es bedeutet aber auch alle anderen Konsequenzen selbst zu tragen, die sich durch Ausüben der Selbstbestimmung ergeben. Das beginnt bei der Suche nach jemandem, der bereit ist dem Verlangen zu entsprechen bis hin mit eventuell später auftretenden, quälenden Gewissensbissen und Selbstvorwürfen fertig zu werden.

Würden Ärzte nicht vorgeben die alleinige Kompetenz für (gesundes) Leben zu besitzen, sondern vermitteln, keineswegs immer zu wissen, was für einen Patienten gut oder richtig ist, könnten und müssten Betroffene ihr Selbstbestim­mungsrecht samt der damit verbundenen Eigenverantwortung ausüben. Ärzte müssten dann „nur mehr“ akzeptieren, was der Patient möchte und ihn – sofern er das wünscht – geriatrisch-palliativ mit angst- und schmerzbefreiender Therapie begleiten. Derart würden Ärzte wieder ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen – zu helfen, wo Genesung nicht mehr möglich ist. Auch könnte mit mehr Transparenz von ärztlicher Seite ärztliches Handeln wieder zurückgedrängt werden, das lediglich auf der Raison von „defensive medicine“ basiert.

Selbstbestimmung in der Pflege

Jetzt hört man auch von Selbstbestimmung in der Pflege – womit wahrscheinlich gemeint ist, Pflegebedürftige sollen selbst bestimmen (fordern) dürfen welche Art von Pflege (institu­tionell oder daheim, stundenweise oder 24-h-Betreuung) ihnen die Allgemeinheit zu bezahlen hat. Auch hier ist wieder nur von Selbstbestimmung die Rede. Eigenverantwortung wird wieder durch niemanden, von niemandem und in keiner Form eingefordert – nicht einmal in Form von gesundem, maßvollem Lebensstil unter minimal-hygienischen Voraussetzungen. Bevor man Selbstbestimmung in der Pflege diskutiert, ist mit zu berücksichtigen ob eine 150 kg schwere Person zu waschen ist, oder ob eine bis auf die Knochen abgemagerte, nur mehr 35 kg schwere Person Hilfe braucht, ob das Zuhause des Selbstbestimmenden eine professionelle Versorgung überhaupt ermöglicht, sowie alle anderen – notwendigen – Begleiterscheinungen mit zu berücksichtigen sind, die nicht den Selbstbestimmenden betreffen.

Nur nach Recht auf Selbstbestimmung zu verlangen und davon ausgehen, dass sich daraus ergebende Konsequenzen von anderen getragen werden (müssen), das können sich auch die westlichen Gesundheits- und Sozialsysteme nicht mehr leisten.

Tipp: Selbstbestimmung sollte stets mit der uneingeschränkten Pflicht zur Eigenverantwortung der Betroffenen genannt werden und auch einhergehen.

Gedanken zur österr. Hochbetagtenstudie

Am 6.5.15 berichtet orf.at über die Fertigstellung der österreichischen Hochbetagtenstudie.

Vorweg sei den Autoren Anerkennung ausgesprochen für das mühsame Zusammentragen und Aufarbeiten unendlich vieler Daten und Zahlen. Es war auch bestimmt nicht einfach, markante Aussagen zu formulieren, die statistisch belegbar sind.

Eine ähnliche Meinung wie zu evidence based medicine und zu Statistik in der Medizin im Allgemeinen, vertrete ich auch hier.

Hört man nur die von Medien transportierten Aussagen, könnte man glauben, dass Hoch­betagte gar nicht alt sind, sondern vorwiegend jung, sportlich und glücklich sind.

Aber auch diese Aussagen finden sich in der Studie, wenn nicht direkt, dann zumindest indirekt:

  • 8,8 % der zuhause lebenden Befragten sind schon länger als 5 Jahre lang pflegebedürftig
  • Davon 11,8 % schon länger als 10 Jahre lang (S 126)
  • 74 % aller Befragten hatten kognitive Einschränkungen (Z)
  • Nur 60,1 % der zuhause Lebenden, auf Unterstützung Angewiesenen beziehen Pflegegeld (S 126)
  • Fast 50 % aller Befragten nehmen mehr als 5 Medikamente (Z)
  • Etwas mehr als 10 % schätzen den eigenen Gesundheitszustand als schlecht bis sehr schlecht ein (Z) = subjektive Gesundheit
  • 25 % haben keine Lebenszufriedenheit (Z)

Im Zeitraum, da die Studie erstellt wurde, betrug die Anzahl der 80 bis 85 jährigen in Österreich lebenden Personen ca. 217.500. Für die Studie wurden 358 Personen befragt, die zuhause bzw. in betreutem Wohnen leben und 52 Pflegeheimbewohner.

Das einzig Wichtige ist für ein Individuum, das nicht schon vor Erreichen des 80. Lebensjahres verstorben ist: mit welcher Aussage gehört es zu welcher Gruppe. Vielleicht tröstet es, nur zu Wenigen zu gehören, die schon länger als 10 Jahre lang pflegebedürftig sind. Oder es beruhigt, heute (noch?) zu den sich jung fühlenden, aktiven, Hochbetagten gerechnet zu werden.

Jeder darf sich über den Teil seines Schicksals freuen, der ihm „Gutes“ beschert und jeder muss mit dem Teil seines Schicksals selbst zu Recht kommen, der ihm Leid und Leiden beschert.

Tipp: Der Selbstbestimmung bei medizinischen Behandlungen – besonders im Alter – mehr Bedeutung beimessen (vgl. Pflegefall-Tool).