Patientenverfügung und Pflegefall

Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Leiden reichen von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer zwar nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut oder für richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann aber morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden.

im Alter kein Pflegefall sein

Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG].

Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den vielen heute zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten muss man selbst entscheiden, ob man ärztlichen Empfehlungen folgen will oder nicht. Dabei hilft Pflegefall-Tool.

Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen.

Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden, muss man aufhören, ärztlichen Verordnungen kritiklos nachzukommen. Fragen Sie Ihren Arzt welche Vorteile, Konsequenzen und Risiken seine Empfehlung für Sie persönlich hat, und machen Sie dann von Ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.

Warten Sie nicht bis jemand herausfindet was in Ihrer Patientenverfügung steht. Verwenden Sie frühzeitig Pflegefall-Tool und lernen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung einzusetzen, schon lange bevor Sie im „bewusstlosen Zustand“ sind.

Patientenverfügung hat wenig Nachfrage

Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien hat festgestellt, dass gegenüber 2009, als nur etwas mehr als 50 % der Befragten von einer Patientenverfügung (PatV) wussten, heute zwar schon mehr als ¾ der Befragten von der Möglichkeit einer PatV gehört haben, die Verbreitung der PatV aber kaum zugenommen hat.

Aus meiner Sicht sind es nicht die Kosten (mancherorts ja ohnehin kostenlos) oder der „bürokratische“ Zugang zu einer PatV, weshalb aktuell erst 4,1 % der Bevölkerung eine PatV haben, obwohl es 2009 auch schon knapp 4 % waren. Vielmehr suchen Bürger eine Möglichkeit dem Leiden als Pflegefall zu entgehen – aber diesen Wunsch kann die PatV nicht erfüllen. Vgl. Patientenverfügung und Pflegefall.

wie aber – wenn nicht mit einer Patientenverfügung – stellt man es an, nicht übergebührlich lange als Pflegefall am Leben gehalten zu werden?

Die Lösung liegt darin, dass man schon frühzeitig lernt medizinische Angebote selbst, nämlich nach den eigenen, persönlichen Bedürfnissen zu beurteilen. Während viele denken: „ich kann mich doch nicht gegen den Rat eines Arztes entscheiden“ so weiß in Wahrheit niemand besser was für einen Patient gut ist, als der Patient selbst. Vielleicht haben auch Sie schon einmal gehört, dass „schlaue“ Patienten im Pflegeheim ihnen verordnete Medikamente nicht schlucken, sondern verschwinden lassen. Sie tun intuitiv, was ihr gutes Recht ist. Denn: nicht der Arzt hat das Recht zu behandeln, sondern der Patient hat das Recht behandelt zu werden oder Behandlung abzulehnen. Jeder darf selbst bestimmen ob er medizinische Behandlung zulässt oder ablehnt, wobei es unbedeutend ist, ob seine persönliche Entscheidung dem medizinischen Sachverstand entspricht. Niemand kann zu „gesunder“ Lebensweise gezwungen werden (z.B. Raucher, Alkoholiker, Übergewichtige), und niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden (z.B. Entzugsbehandlung, Gewicht reduzieren). Der Patientenwille ist und bleibt die Grenze für jede ärztliche (Be)Handlung.

Das Bewusstwerden und die zunehmende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts belegt eine jüngst veröffentlichte US-Studie, wonach nicht ganz ⅓ der befragten 50jährigen bereit waren Lebenszeit einzubüßen anstatt jeden Tag Therapeutika zu schlucken.

Bei medizinischer Behandlung schon frühzeitig seinen eigenen kritischen Willen auszubilden, diesen zu festigen und konsequent danach zu handeln, ist Gebot der Stunde, denn diese Kriterien bekommen infolge Zunahme medizinischer Möglichkeiten schon immer früher Bedeutung. Dass unkritischer Einsatz medizinischer Fortschritte auch Auswirkungen auf die Verlängerung der Leidensdauer von Pflegefällen hat, versteht sich von selbst.

Tipp: Pflegefall-Tool

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