Betreuung rund um die Uhr

Sie haben beschlossen, Ihren Angehörigen zuhause zu versorgen und ihn nicht in ein Pflegeheim zu geben. Ob Sie ihn nun selbst pflegen, ob Sie die Betreuung durch Heimhilfen oder mit 24-Stunden-Pflege besorgen lassen, es empfiehlt sich einen Geriater zu konsultieren, auch wenn Sie einen behandelnden Hausarzt haben. Der Geriater steht allen Beteiligten helfend zur Seite – in medizinischen Belangen und als Bezugsperson für Patient, Be­treuer und für Angehörige.

Begleitung der Altenbetreuung durch Geriater

Ein Geriater ist die Verbindung zwischen Pflegekraft, Angehörigen und dem Senior; er besucht den Pflegebedürftigen regelmäßig – zB einmal im Monat.

Aufgaben des Geriaters solange keine akute Erkrankung auftritt

Der Geriater achtet darauf, dass die Harmonie zwischen Patient und Betreuer stimmt und erhalten bleibt. Wenn Betagte „mühsam“ werden (z.B. Demente), agiert der Geriater als „Ventil“ für Pflegende, weil auch sie manchmal „Dampf ablassen“ müssen.

Zu Beginn der geriatrischen Begleitung – solange alles relativ unverändert läuft – erklärt der Geriater welche Informationen über den Senior medizinisch gesehen wichtig sind; wann der Arzt und wann die Angehörigen zu verständigen sind, oder wie man sich in bestimmten Situationen verhalten sollte.

Der Geriater ist Brücke zwischen Wunschvorstellungen und Realität. Er erklärt welcher Behandlungserfolg realistisch ist. Denn auch modernste Medizin kann den natürlichen Verlauf nicht abwenden, aufhalten oder rückgängig machen.

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten respektierend,  geschieht vorrangig was der Senior möchte und nicht nur was medizinisch machbar ist. Diese Einstellung ist besonders wichtig, wenn man einem Angehörigen den Wunsch erfüllen möchte, bis zum Schluss zuhause bleiben zu dürfen.

ärztliche Verantwortung bei Verschlechterung

Selbst bei bester Pflege und Betreuung werden neue Erkrankungen auftreten (Infekte, Austrock­nung etc.). Jetzt schickt der Krankenkassenarzt Senioren ins Spital, weil ihm das System die nötige Zeit für Behandlung zuhause nicht lässt. Der Geriater nimmt sich Zeit für Therapie die auch zuhause gemacht werden kann (Infusion).

Der Geriater sieht zu, dass in der Akutsituation zuhause nicht zusätzlich Hektik oder Chaos entstehen. Betreuer wurden ja schon vor Eintreten der Neu-Erkrankung auf vieles vorbereitet, sodass auch solch eine Situation die Pflegepersonen nicht überfordert. Vorbereitet heißt, dass es kaum unerwartete medizinische Situationen gibt, weil alle Eventualitäten längst mit dem Patient, mit der Pflegekraft und auch mit den Angehörigen durchgesprochen sind. Oft sind Maßnahmen in einer Patien­tenverfügung und/oder Vertretungsvollmacht schriftlich festgelegt, sodass palliative Behandlung auch zuhause durchgeführt werden kann. Spitalseinweisung erfolgt nur, wenn eine Operation notwendig ist und der Patient auch die Chance hat, diese erfolgreich zu überstehen.

Wann immer es geht behandeln Geriater vorort und schicken Patienten nicht jedes Mal bei Fieber, Verwirrtheit, Schwäche etc. in ein (anderes) Spital. Es müssen ja nicht zum x-ten Mal längst bekannte chronische Krankheiten gesucht und bestätigt werden. Jeder Spitalsaufenthalt reißt den Patient aus seiner Umgebung und unterbricht zudem gut funktionierende Routinen in der Pflege und Betreuung zuhause, die nach der Entlassung wieder neu erarbeitet werden müssen.

Schließlich ist auch aus ethischer Sicht zu überlegen: ist es gerechtfertigt den Zustand von Pflegefällen mittels Einsatz von Spitalsmedizin zu konservieren, damit Patienten jahrelang leiden müssen und auf fremde Hilfe angewiesen bleiben –  oder gestattet man der Natur ihren Lauf zu nehmen?

Kosten

Sie denken das Beiziehen eines Geriaters wird Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen? Die Kosten für einen Geriater sind leistbar (ab € 120,– pro Monat) und liegen samt Aufwand für Pflege und Betreuung (abzügl. Pflegegeld und Zuschüsse) meist deutlich unter den Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim.

Aber in dieser Situation geht es ja nicht nur um Geld. Der Geriater erspart Ihnen Ärger und in kritischen Situationen Gefühle der Hilflosigkeit, sowie Gewissensbisse oder Schuldgefühle im Nachhinein. Der Rat des Geriaters hilft auch zeitliche und psychische Belastung aller Familienmitglieder zu mindern, sodass alle wieder (fast) ungestört ihrem Beruf nachgehen können.

Lesen Sie über das Programm “geriatrie-daheim” oder kontaktieren Sie mich.

Nützliche Links:
interaktives Suchportal; www.pflegesuche.at,
http://pflege.fsw.at/pflege-zu-hause/24h-betreuung.html,
www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung,
www.pflegedaheim.at/cms/pflege/faq_thema.html?channel=CH1780
www.amiato.de/files/ebooks/wohnen-im-alter.pdf (kostenlos E-Book "Wohnen im Alter")

„Älterwerden“ beginnt bei der Lesebrille

wie man „Langzeit-Pflegebedürftigkeit“ verhindern kann

Fortschritte in der Medizin verbunden mit der Tatsache, dass sich weder Ärzte noch Patienten oder Angehörige um wahre Therapiekosten Gedanken machen müssen, haben dazu geführt, dass die durchschnittliche Pflegedauer heute schon fast 10 Jahre beträgt. Das bedeutet Leid für Pflegebedürftige, vielfältige Belas­tungen für die Familie und kostenintensive Sozial- und Gesundheitsleistungen.

Um Langzeit-Pflegebedürftigkeit zu verhindern sind mehrere Ansätze möglich und notwendig. Von ärztlicher Seite, von Seiten des Systems und von Patientenseite, die ich heute beschreibe.

Etwa zu dem Zeitpunkt, ab dem man eine Lesebrille benötigt, sollte man beginnen, sich mit den Themen „Älterwerden“ und „Altsein“ zu befassen. Jetzt erkennt und versteht man am Verhalten und an den Beschwerden der Eltern, was das Alter mit sich bringen wird. Betrachten Sie Informationen die Sie eigentlich für die Eltern einholen, gleichzeitig aus dem eigenen Blickwinkel. Wie stellen Sie sich Ihr eigenes Rentenalter vor, oder wie steht man zu eventuell eintretender eigener Pflegebedürftigkeit.

Für Eltern sammeln Sie Informationen über: Hilfsdienste, Kurzzeitpflege, Pflege- und Altenheime, betreutes Wohnen, Reha nach …, altengerechte Adaptierung von Bad/WC, Wohnung (Aufzug, Heizung), staatliches Pflegegeld, Zuschüsse für Rund-um-die-Uhr Betreuung u.Ä. Es gibt aber auch Themen die gleichermaßen einen selbst betreffen: von Patientenverfügung über Vorsorgevollmacht, von privater Altersvorsorge bis privater Pflegeversicherung, womit werde ich mich im Alter beschäftigen wollen (Garten, Reisen, Enkelkinder, Seniorenclubs, ehrenamtliche Tätigkeiten, Kultur) u.v.m.

Hauptsächlich sind es zwar gesundheitliche Faktoren, die „Älterwerden“ und „Alt­sein“ bestimmen, dennoch sind medizinische Details dabei nachrangig. Es genügt zu wissen, was „reparabel“ ist (zB grauer Star, Gelenksprothesen) und was mit Medikamenten im Zaum gehalten werden kann. Antworten die man heute auch im Internet und aus Medien bekommt. Um überflüssige Diagnostik und Therapie abzulehnen sollten Sie aber wissen, dass Alter auch nicht heilbare Veränderungen mit sich bringen kann.

Es ist eine Tatsache mit fraglich positivem Effekt, dass die Medizin hochbetagte Pflegebedürftige jahrelang am Leben hält.

Mit der neuen App Pflegefall-Tool brauchen Sie vor Langzeit-Pflegebedürftigkeit keine Angst mehr zu haben. Durch einen automatisiert berechneten Ergebnis­vorschlag auf Ihre Frage, führt die App durch Entscheidungsfindungsprozesse, sodass Sie heute schon erken­nen können, welche ärztlich empfohlene Maßnahme Sie dann als hochbetagter Pflegebedürftiger eigentlich gar nicht mitmachen wollen. Gleichzeitig können Sie jede Abfrage ausdrucken und dokumentieren so Ihre Entscheidung samt Begründung – unbürokratisch, und ohne jedes Mal ein ärztliches Aufklärungsgespräch und die juristische Formulierung bezahlen zu müssen.

wie Sie die App unterstützt

Sie fragen: Würde ich der verord­neten Behandlung (anstelle des Betreuungs-/Pflegefalls) zustimmen oder nicht? und Sie vergleichen den von der App berechneten Ergebnisvorschlag mit Ihrem Gefühl.

Die App zeigt Ihnen worauf es ankommt: Sie beurteilen die eigene Produktivität, Sie beantworten Fragen zu Ihrem aktuellen Befinden und Sie definieren mit Hilfe des Tools, was für Sie Lebensqualität bedeutet.

Sie bewerten ob verordnete Medikamente, Befunde, Untersuchungen oder Routinekontrollen nur allgemein oder auch für Sie persönlich richtig und notwendig sind.

wie oft setzen Sie die App ein?

Sie können die App beliebig oft einsetzen. Empfohlen werden zwei unterschiedliche Einsatzbereiche, weil die App für die eigene Willensbildung verwendet wird und auch von jungen Personen benützt wird

im Erwerbsleben wird die App mindestens 1xjährlich verwendet (z.B. soll ich eine Gesundenuntersuchung machen? oder soll ich zu einer bestimmten fachärztlichen Routineuntersuchung gehen?)

im Rentenalter wird die App mindestens 2xjährlich eingesetzt; zusätzlich sollten Sie die App aber auch bei Änderung einer etablierten Dauertherapie und bei gesundheitlicher Veränderung abfragen.

Vorteile für Anwender

Wer sich mit „Älterwerden“ und „Altsein“ beschäftigt, der wird rechtzeitig ent­sprechende Vorkehrungen treffen. Wer Pflegefall-Tool verwendet, der braucht keine medizinischen Kenntnisse und wird sich seiner Entscheidungen trotzdem sicher sein. Wer das Tool verwendet, der wird sich von Ärzten oder Angehörigen nicht bevormunden lassen und unnötige Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen, sondern wird zum mündigen Patient; der wird selbstbestimmt seine eigene Lang­zeit-Pflegebedürftigkeit verhindern. Nicht zuletzt wird er seine Ange­hörigen auch dadurch entlasten, dass seine persönlichen Behandlungswünsche schriftlich dokumentiert sind. Nicht Dritte werden für mich entscheiden müssen, wenn ich mich selbst – z.B. wegen Demenz – nicht mehr werde mitteilen können.

Wer sich schon als Lesebrillenträger der Realität von Schicksal und Natur bewusst wird und einsieht, dass auch „Machbarkeitsmedizin“ die Endlichkeit menschlichen Lebens nicht überwinden kann, der lebt sein Leben bewusst, solange geistige und körperliche Fitness das zulassen.

Bundestagsdebatte über Suizidhilfe

Unmittelbar vor Beginn der Bundestagsdebatte über Suizidhilfe möchte ich neben meinem Blogbeitrag „Sterbehilfe – assistierter Suizid“ noch ergänzen:

Lässt man religiöse und ethische Überlegungen außer Acht, weil solche einer höchstpersönlichen Entscheidung jedes Einzelnen bedürfen, so ist zu fordern, dass assistierter Suizid nur dann straffrei sein kann, wenn die betroffene Person geistig und körperlich imstande ist, den Suizid auszuführen. Anderenfalls handelt es sich um Tötung.

Heute onkologische Patienten, morgen geriatrische Patienten und übermorgen vielleicht Menschen die nur mehr zweckspezifisch als Patienten bezeichnet werden?

Heute Suizidhilfe, morgen aktive Sterbehilfe und übermorgen vielleicht Euthanasie?

Generelle Überlegungen zur Debatte:

Wer verlangt die Debatte? Sind es leidende Patienten? Sind es Angehörige? Ist es die Politik? Sind es künftige Vollzugsorgane?

Für wen wird Straffreiheit verlangt? Für Angehörige? Für Ärzte? Für Pflegepersonen? oder für eine neu zu schaffende Berufsgruppe?

Wen betrifft die Debatte? Todkranke? unheilbar Kranke? Leidende? Komatöse, die eine entsprechende Patientenverfügung errichtet haben (z.B. schwerstverletzte Verunfallte)?

Wo wird man Assistenz zum Suizid einfordern?

Besser als Straffreiheit für „andere“ zu verlangen, die mir bei meinem suizidalen Vorgehen behilflich sind, nehme doch jeder selbst seine eigenen Zügel in die Hand. Jene, die kein Problem mit Selbstmord haben, auf ihre Art und Weise. Solche, die ganz und gar auf die Medizin vertrauen und bereit sind den Kampf zwischen Medizin und Schicksal am eigenen Rücken zu erdulden – auf ihre Art, und jene die den Spagat zwischen Machbarkeitsmedizin und Natur nicht machen wollen, auf ihre Art – nämlich mit Hilfe des online-Rechners Pflegefall-Tool.

Nach meinem Dafürhalten kann niemand ein Recht auf Selbstbestimmung verlangen, wenn dadurch das (Mit)Wirken eines Dritten notwendig wird.

Nicht jeder 75 jährige ist ein Pflegefall …

… aber von da an, kann man immer noch 15 bis 20 Jahre lang auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer im Alter nicht jahrelang im Pflegeheim oder zuhause gewaschen, gefüttert und gewindelt werden will, der kann nicht früh genug damit beginnen solch einem Zustand vorzubeugen. Geistiges und körperliches Training, Anti-Aging-Programme, Ernährung, Lebensstil – alles kann mithelfen, diese Situation zu vermeiden. Was aber, wenn diese betrübliche Lage dennoch eintritt? Radikale Maßnahmen sind nicht jedermanns Sache. Abgesehen von ethischen, rechtlichen und religiösen Aspekten haben die immer wieder diskutierte Sterbehilfe und der assistierte Suizid zwei große „Nachteile“.  1. Deren Vollzug ist nicht mehr rückgängig zu machen, woraus der zweite Nachteil resultiert: Man weiß nicht, wann der richtige Zeitpunkt für deren Einsatz ist.

Besser ist es, schon rechtzeitig – mit Pflegefall-Tool – vorgesorgt zu haben. Mit der Web-Anwendung Pflegefall-Tool kann man die Dauer einer eventuell künftigen Pflegebedürftigkeit in Grenzen halten.

bewusst für sich selbst bestimmen

Um zu gegebener Zeit für sich selbst bestimmen zu können, braucht es einen Lernprozess und Erfahrung. Man muss selbst erlebt haben was geschieht und was nicht eintritt, wenn man dieses oder jenes Medikament weg lässt.

Immer wenn Sie sich fragen: „Soll ich dem ärztlichen Rat folgen oder nicht?“, können Sie Ihr persönliches „Gefühl“ mit der professionellen Berechnung von Pflegefall-Tool vergleichen. Weil eine einzelne Entscheidung selbst für Pflegefälle nicht endgültig ist, werden geriatrische Patienten schon nach wenigen Vergleichen bemerken, dass auch die Medizin Altersleiden nur bedingt beeinflussen kann – den Kampf um das Leben des Patienten gewinnen letztlich immer Natur, Schicksal oder Zufall.

Pflegefall-Tool fördert, selbstbestimmtes Handeln

Sie werden feststellen, dass mancher ärztliche Vorschlag eher allgemeine Behandlungsrichtlinien wiedergibt u/o auf defensive medicine beruht, als dass er Ihren persönlichen Wünschen nachkommt. Dank dem Tool werden Sie aber sich und Ihrem Arzt die richtigen Fragen stellen, und mit der Zeit erkennen Sie selbst, welche Entscheidung für Sie die Richtige ist.

Pflegefall-Tool funktioniert auf professioneller Berechnung

Ich habe als Geriater über Jahrzehnte vielfältige Schicksale betreut und bei meinen Patienten oder bei deren Angehörigen oft wichtige Entscheidungsprozesse begleitet. Auf dieser langjährigen Erfahrung habe ich nach dem Pflegegeld-Rechner jetzt das Pflegefall-Tool entwickelt. Dieses Tool verwendet einen speziellen, gewichteten Fragenkatalog und berechnet so für jede Fragestellung eine eindeutige Antwort.

Für Pflegefall-Tool brauchen Sie kein medizinisches Wissen

Zu beurteilen welche Therapie oder Maßnahme medizinisch richtig ist – das ist Aufgabe Ihres Arztes. Pflegefall-Tool hilft Ihnen entscheiden, wie Sie mit der Therapie-Empfehlung Ihres Arztes umgehen. Sie können Pflegefall-Tool nicht erst als Pflegefall verwenden, sondern schon für Entscheidungen ab einem Alter von 30 Jahren einsetzen.

vorsorgen mit Pflegefall-Tool

„Bestimmen Sie heute was medizinisch geschehen soll, wenn Sie sich (z.B. wegen Demenz) nicht mehr mitteilen können“. Nützen Sie Pflegefall-Tool als beachtliche Patientenverfügung oder in Ergänzung zu einer verbindlichen Patientenverfügung.

Mit Pflegefall-Tool  stellen Sie schon heute die Weichen, damit Sie nicht jahrelang ein Pflegefall bleiben.

Unter www.pflegefall-tool.at kostenlose Demoversion testen

Pflegegeld-Gutachten

Privatgutachten im Einstufungsverfahren für Pflegegeld

wann macht es Sinn ein Privatgutachten erstellen zu lassen?

Im Einstufungsverfahren wird die PV ein Privatgutachten kaum oder gar nicht berücksichtigen.
Im Gerichtsverfahren (Klage gegen einen Bescheid) bestellt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen, sodass davor ein Privatgutachten auch nicht viel Sinn macht. – Außer die vorangegangene Prüfung hat ergeben, dass dem Einstufungsgutachten grobe Fehler anhaften, die nicht wiederholt werden sollen, und die schon im Vorfeld aufgezeigt werden können.

Liegt aber das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen bereits vor und die Verhandlung hat noch nicht stattgefunden, dann kann das Privatgutachten wertvoll sein.

wann kann/darf das Gutachten vorgelegt werden?

  1. Beilage zur Antragstellung bei der Pensionsversicherung (PV)
  2. Zur Befundaufnahme bei der Begutachtung durch den PV Gutachter
  3. Beilage zur Klage (gegen den Bescheid der PV)
  4. Während der Verhandlung im Gerichtsverfahren

a) bevor das Gericht den oder die Gutachter bestellt hat
b) nachdem die Gutachten der Gerichts-Gutachter bereits vorliegen

5. Im Berufungsverfahren nach abschlägigem Urteil erster Instanz. Hier ist ein Gutachten (neues Beweismittel) nicht mehr zulässig.

Ärztliche Gutachten – allgemein

Ärztliche Gutachten, die Diagnosen, Funktionseinschränkungen u/o soziale Situationen attestieren oder Einstufungsempfehlungen abgeben, sind für das Einstufungsverfahren nur bedingt hilfreich. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Gutachten von einem Arzt für Allgemeinmedizin erstellt wurde, von einem Facharzt oder von einem anerkannten Wissenschaftler stammt.

Gutachten nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Lautet der Auftrag, das Gutachten nach dem BPGG unter Berücksichtigung der aktuellen Einstufungsverordnung und des gültigen Konsensuspapiers zu erstellen, gibt es zwei Berufsgruppen, die dazu befähigt (ausgebildet) sind.

1. diplomierte Pflegefachkräfte (mit Befähigungsnachweis zur Begutachtung)

Ab 1. Jänner 2012 werden bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf auch diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst. (https://www.sozialministeriumservice.at/site/Pflege/Pflegegeld)

2. Ärzte

Auch Ärzte brauchen besondere Ausbildung und Erfahrung, um Gutachten gemäß BPGG erstellen zu können.

Umfang des Auftrages für ein PrivatGutachten

  • Erstellen eines Gutachtens gemäß BPGG (z.B. vor Begutachtung durch PV)
  • zusätzlich Berücksichtigung und Stellungnahme zum Gutachten, welches die Pensionsversicherung der Entscheidung zugrunde gelegt hat (z.B. als Beilage zur Klage)
  • zusätzlich auch Berücksichtigung und Stellungnahme zu Gutachten welche vom Gericht in Auftrag gegeben wurden (z.B. als Vorlage im Rahmen der Verhandlung).

Vom Beauftragen eines Privatgutachtens (gem. BPGG) noch bevor die PV einen Einstufungsbescheid erstellt hat, rate ich ab. Ob das Erstellen eines nicht billigen Privatgutachtens sinnvoll ist, lässt sich meist im Rahmen einer Pflegegeldberatung abschätzen.

Zusammenfassung

Bevor man ein Privatgutachten beauftragt, sollte man sich beraten lassen, ob ein Privatgutacher (unter Befolgen der rechtlichen Vorgaben des BPGG) überhaupt zu einem anderen Ergebnis kommen kann, als jenes Gutachten, welchem man entgegnen möchte.

Wenn der Gutachter Aussicht auf Erfolg sieht, erachte ich es für sinnvoll ein Gutachten zu beauftragen, das alle bisher im Verfahren erstellten Gutachten mit beurteilt und dazu Stellung nimmt.

Tipp: Fragen Sie den Gutachter nach voraussichtlichen Kosten bevor Sie den Auftrag erteilen.