warum ist Geriatrie kaum bekannt?

Man ist gewohnt Ärzte zu konsultieren, damit es einem wieder besser geht und dass man sein Leben ungestört von Beschwerden, Schmerzen oder Krankheit weiterleben kann.

Patienten würden häufiger einen Geriater aufsuchen, wenn auch er solche Erfolge garantieren könnte. Aber je höher das Patientenalter ist, desto weniger realistisch sind diese Wünsche und deshalb kann sie der Geriater auch nur selten erfüllen. Durch Alter veränderte Gelenke können eben schmerzhaft sein, Veränderungen an den Gefäßen (im Gehirn, im Herz, in den Nieren, in den Augen etc.) zeigen ihre Auswirkungen, und auch sterben müssen wir alle einmal. Wissend, dass nicht alle Wünsche geriatrischer Patienten zu erfüllen sind, glauben Leute fälschlicher Weise, dass Geriater „ohnehin nichts tun können“. „warum ist Geriatrie kaum bekannt?“ weiterlesen

was ist Geriatrie?

Behandlung – Beratung – Begleitung

Geriatrie ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit Älterwerdenden und mit alten Menschen beschäf­tigt. Geriatrie bedeutet nicht nur Krankheiten bei alten Menschen behandeln, sondern Geriatrie kümmert sich um alles, was mit Älterwerden, Altern und mit Altsein zu tun hat. Als medizinisches Fach wendet sich Geriatrie mit Behandlung, Beratung und Begleitung an alle Menschen die direkt oder indirekt mit Altern konfrontiert sind. (vgl. „warum ist Geriatrie kaum bekannt“)

Gerontologie hingegen beschäftigt sich mit dem Altern. Hier geht es zwar auch um das Älterwerden von Lebewesen, nicht aber ausschließlich um alternde Menschen (auch Tiere altern). Gerontologie will erforschen weshalb, wie und unter welchen biologischen Veränderungen Organismen altern.

Ein Teilbereich der Geriatrie ist die palliative Geriatrie. Zum Unterschied von kurativer (heilender) Medizin ist bei Palliativmedizin nicht mehr die Heilung des Patienten das angestrebte medizinische Ziel. In Aner­kennung des natürlichen Verlaufes, ist das Ziel die angstlösende und schmerzbefreiende oder zumindest schmerzlindernde medikamentöse Begleitung eines Patienten, bei dem unheilbare gesundheitliche Veränderungen vorliegen. Dazu zählen nicht nur Karzinome, Sarkome, Leukämien oder sonstige bösartige Erkrankungen, sondern auch Demenz und andere Veränderungen von Organen, wie sie durch Gefäßschädigungen oder Alterungs­prozesse verursacht sind. Ohne die Situation zu beschönen, oder falsche Hoffnungen (auf Genesung) zu wecken, zielt palliative Geriatrie darauf ab, dem Patient das höchst mögliche Maß an Lebensqualität zu geben. Darunter verstehe ich wie gesagt Angst- und Schmerzfreiheit oder zumindest Schmerz­linderung unter möglichst langem Aufrechterhalten von Mobilität des Patienten, damit er seine täglichen Bedürfnisse selbstständig verrichten kann.

Weil es aber viele leichte wie schwere, irreparable Gesundheitsveränderungen gibt, die keineswegs „unweigerlich tödlich“ verlaufen, greift besonders in den letzten Jahren bei Geriatern, bei Patienten aber auch bei Angehörigen immer mehr die Erkenntnis Platz, dass Palliativmedizin bei leidenden, älteren Menschen, bei Dementen und bei Hochbetagten nicht erst als „Sterbebegleitung“ zum Einsatz kommen soll, sondern – als palliative Geriatrie – schon viel früher berechtigte Anwendung findet. Ich denke es ist nicht weniger legitim rechtzeitig mit ausreichend starker Schmerztherapie zu behandeln, als beim Patient bis zuletzt falsche Hoffnung auf Besserung oder gar Genesung zu wecken.

Lebensende – Sterben

Ich vertrete die Meinung, dass kein Mensch, nicht wir Ärzte aber auch nicht der Patient selbst das Lebensende herbeiführen darf. Weiters liegt Folgendes in meinem Verständnis: So wie Menschen keinen Lebensbeginn bestimmen können, dürfen Menschen auch ein Lebensende nicht bestimmen – auch nicht das eigene Lebensende.

„Selbstbestimmendes Lebensende“

Tötung eines Menschen kann im westlichen Kulturkreis nicht bejaht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Tötung durch einen anderen erfolgt oder durch Selbsttötung. Welcher Mensch, welcher Arzt oder welcher Richter hat das Recht zu beurteilen, ob und wann Selbsttötung legitim wäre? Wenn also Sterbehilfe (als Mittel zu selbstbestimmendem Lebensende) legitimiert wird, müsste der Gesetzgeber meines Erachtens bei legitimierter Selbsttötung gleichzeitig eine Instanz zur Verfügung stellen, bei der man die Hilfe zur Selbsttötung „abholen“ oder einfordern kann. Wer sich umbringen möchte, dem wird es wohl auch selbst gelingen. Aber einen Arzt anzurufen oder gar gesetzlich zu verpflichten jemandem bei seinem Suizid zu helfen, ist bewusste Missachtung der persönlichen Werte eines Arztes und Missbrauch der Aufgaben seines Berufes.

Der Auftrag an den Arzt bzw. an die Medizin lautet, das Leid des Schwerstkranken zu lindern. Der Auftrag kann niemals lauten das Leid oder das Leiden durch Auslöschen des Lebens des Leidenden zu beenden.

„gutes Sterben“

Das Sterben eines Menschen ist für die Zurückgelassenen niemals etwas Gutes. Es sind aber immer nur die Hinterbliebenen, die das Sterben beurteilen. (vgl. den Arzt zum Schuldigen für das Ableben des Patienten machen)

Wir wissen nicht, wie ein Mensch das Sterben empfindet. Wohl aber wissen wir um die angenehm empfundene (Schmerzen stillende, Angst lösende, Schlaf induzierende und schöne Träume verur­sachende) Wirkung von hochpotenten Medikamenten. Es zählt zu den Aufgaben der Palliativmedi­ziner, die verschiedenen Substanzen zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Dosierung einzu­setzen. Den tatsächlichen Eintritt des Ablebens – zwar unter dem Einfluss solcher Substanzen, aber – immer noch der Natur zu überlassen, ist weit entfernt von gesetzlich verbotener Tötung.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es keiner Tötung bedarf, um Hochbetagten und unheilbar Kranken Angst, Schmerzen und Leiden zu nehmen.

Heute werden auch alte, kranke Menschen mittels moderner Hochleistungsmedizin „versorgt“, weil Ärzte von „Heilung als den einzigen medizinischen Erfolg“ geleitet sind. Man braucht aber kein Mediziner zu sein, um zu wissen, dass viele Veränderungen bei alten Menschen nicht mehr heilbar sind. Wenn also ein alter Mensch stirbt, hat nicht der Arzt versagt. Ebenso ist es auch kein Erfolg des Arztes wenn ihm Lebensverlängerung oder qualvolle Sterbensverzögerung gelingt. Lebenserhaltung um jeden Preis anzustreben, ohne dabei auf den leidenden Patienten zu achten, sehe ich als Quälen von Wehrlosen bei gleichzeitigem Unterlassen von Hilfeleistung.

Aus meiner Sicht ist es (palliativ)medizinisch dann ein Erfolg, wenn der Hochbetagte schmerz- und angstfrei einschlafen = sterben kann.

Hier zu Diskutierendes bezieht sich auf das Lebensende von geriatrischen Patienten und ist nicht vergleichbar mit – und nicht anwendbar bei – drohendem Tod von jüngeren Menschen infolge Unfall oder Krankheit.

Tipp: Machen Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung