Pflegegeld und Zuschüsse

Welche Vergünstigungen hängen von der Pflegestufe ab? Ab 1.1.2015 wird der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 verschärft.

Als einzige Hilfsorganisation bietet die Volkshilfe Niederösterreich im Internet einen Preisrechner für Hauskrankenpflege und Heimhilfe 2014 an. Dort erfährt man auch, dass die Förderung der Einsatzstunden an das Pflegegeld gekoppelt ist (dieselbe Information findet man für Wien unter  http://pflege.fsw.at/pflege-zu-hause/heimhilfe.html).  Man kann nur so viele Einsatzstunden zum geförderten Stundensatz in Anspruch nehmen, als es die jeweilige Pflegestufe vorsieht – also für Stufe 1 (bis zum 31.12.14) maximal 60 Stunden pro Monat.

Der fixe Stundensatz pro Einsatzstunde ist mit € 17,46 angegeben, der Stundensatz bei einem Einkommen von € 1.350,-/Mo macht € 11,46 aus und der geförderte Stundensatz (Stundensatz vom Pflegegeld) beträgt € 6,–.

Wer ab 1.1.2015 mit z.B. 62 Stunden pro Monat und einem Einkommen von 1.350,-/Monat kein Pflegegeld mehr bekommt, der wird bei „sozialen Diensten“ für 62 Stunden Heimhilfe monatlich zwischen € 710,– und € 1.082,– bezahlen müssen, vorausgesetzt die Stundensätze werden nicht erhöht.

Tipp: Familienangehörige oder Nachbarn werden diese indirekte Pflege kostengünstiger machen als „soziale Dienste“.

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