Unternehmensnachfolge aus altersmedizinischer Sicht

Im Zuge der Planung eines Generationenwechsels sind neben betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Regelungen heute mehr denn je, auch persönliche Regelungen zu treffen, die mit dem Altern zusammenhängen.

Schon 2003 haben Williams & Preisser in der Pflichtlektüre jedes Wealth-Managers „Preparing Heirs: Five Steps to a successful Transition of Family Wealth and Values“ beschrieben, welch hohe Bedeutung Familienfrieden für den Erhalt des Familienvermögens hat. Während 40 Jahren ärztlicher Tätigkeit als Geriater habe ich Einblick in viele Hintergründe gewonnen, die den Familienfrieden stören können. Dazu gehören u.a. bei älteren Familienmitgliedern unerwartet auftretende gesundheitliche Veränderungen und deren Folgen.

auf Persönliches nicht vergessen

Im Zuge der Planung eines Generationenwechsels ist neben rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Regelungen heute mehr denn je auch an Persönliches zu denken, das mit dem Altern zusammenhängt.

Generell geht es um 4 Bereiche: Gesundheit (körperliche, geistige, seelische), Interessen (bisher unerfüllte Wünsche, Hobbies & Fertigkeiten & Sozialengagement/Freunde, Persönlichkeit | Charakter, Gegenwartsplanung | Tagesablauf), Familie (Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder), Planung (Wohnort bei Pflegebedürftigkeit, Lebensende – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Weil alle 4 Bereiche ineinandergreifen, ist jeder Fall individuell zu beurteilen und bekommt seine ganz persönliche, auf ihn zugeschnittene Lösung.

Der Begriff „DAS NEUE ALTER“, aus meinem Buch „Pflegefall? Nein, danke!“ (Facultas-Maudrich Verlag, Wien, 2017), umfasst den Zeitraum ab dem Alter von ca. 65 Jahren. Diese Epoche kann 30 Jahre andauern, oder anders ausge­drückt, sie kann ¼ bis 1/3 des gesamten Lebens umfassen. Jahrzehnte, auf die man nicht planlos zugehen sollte.

individuelle Lösungen mit Arzt für Altersmedizin

Will man als Angehöriger der Gründergeneration für sich selbst, für den/die Partner*in und für die Folgegenerationen keine Fehler machen, dann zieht man einen Geriater als Coach oder als Berater bei. Er kennt, analysiert und zeigt alternsspezifische Bedürfnisse auf, und er unterstützt das Erarbeiten von individuellen Lösungen.

Altersmediziner sehen den alternden Menschen als Ganzes, und verstehen unter Geriatrie nicht nur das Behandeln von Krankheiten bei alten Menschen. Geriater haben ein Auge auf den Patientenwillen und ein offenes Ohr für Angehörige und ihre Sorgen. Sie haben die notwendige Erfahrung, um mit dem Altern verbundene Probleme anzusprechen und sie zu relativieren.

auf das Wohl des Gründers und auf seine Familie achten

Wem bei der Nachfolgeregelung auch am persönlichen Wohl des Gründers und seiner Familie liegt, der spricht auch persönliche, vermögensunabhängige, altersmedizinische Themen an. So wie sich Finanzberater aber von Juristen oder Steuerberatern abgrenzen, überlassen sie auch das Behandeln altersmedizinischer Probleme dem Fachmann.

In Verbindung mit Unternehmensnachfolge biete ich einen speziellen 1-Tages-Intensiv-Workshop.

Wer Kunden auf die Thematik des Alterns anspricht und für die Lösung auf einen kompetenten Fachmann verweisen kann, setzt vertrauensbildende Maßnahmen. Zugleich bietet er Kunden einen besonderen Mehrwert, verschafft sich Zugang zur Nachfolgergeneration, und nicht zuletzt hebt er sich damit positiv von Mitbewerbern ab.

Patientenverfügung aus dem Internet

Im Internet gibt es schon mehr als 400 deutschsprachige Angebote eine Patientenverfügung zu erstellen. Oft werde ich gefragt, welches Angebot meiner Meinung nach ein gutes oder das Beste sei.

Um eine aus den vielen Möglichkeiten auszuwählen, sollten Sie jedes für Sie in Frage kommende Portal nach denselben Kriterien beurteilen. Ein Angebot für das Erstellen einer Patientenverfügung ist umso besser, je mehr überzeugende Antworten es auf folgende Fragen gibt:

  1. Das BMJV.de empfiehlt, eine Patientenverfügung alljährlich zu erneuern.

Welche Werkzeuge bietet der Anbieter, um Ihre Patientenverfügung zu überprüfen, bevor Sie das Dokument aktualisieren und erneuern werden?

  1. Man kann trotz rechtlich bindender Patientenverfügung mehr als zehn Jahre lang gegen seinen Willen künstlich ernährt werden (BGH Beschluss XII ZB 107/18).

Was rät Ihnen der Anbieter zu tun, dass die Patientenverfügung befolgt werden wird?

  1. Eine Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr mitteilen können.

Könnten Sie nach der Patientenverfügung dieses Anbieters bei Pflegebedürftigkeit im Alter auch selbst vorgehen, solange Sie geistig klar sind; oder verlangen Sie von anderen etwas zu tun bzw. zu unterlassen, was Sie selbst nicht bereit sind zu machen?

  1. Angehörige, behandelnde Ärzte und Richter werden dann den Wünschen des Betroffenen folgen, wenn sie sicher sind, dass die Inhalte der Patientenverfügung wohl überlegt und eindeutig sind.

An welchen Kriterien dieses Anbieters ist das zu erkennen?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein für Sie lebenswichtiges Dokument. Sie müssen selbst entscheiden welcher Anbieter Ihnen die für Sie überzeugendsten Antworten auf die hier gelisteten Fragen zu den vier vorangestellten Statements gibt.

Wer kein Pflegefall sein will

Viele Menschen möchten sich mit einer Patientenverfügung absichern, um im Alter nicht jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden. Das ist auch möglich, wenn man dabei einiges bedenkt.

Bei Behörden und im Internet bekommt man kostenlos Information und Muster für Patientenverfügungen. Aber man muss sich mit dem Thema länger beschäftigen als nur einmal ein Formular auszufüllen oder den gesetzlichen Erfordernissen für eine verbindliche Patientenverfügung zu entsprechen.

Die Dauer der Pflegebedürftigkeit im Alter beträgt heute durchschnittlich 8, 9 oder 10 Jahre (je nach Quelle). Doch nicht jeder Betagte wird zum Pflegefall und nicht bei jedem Pflegefall wird seine Patientenverfügung wirksam. Solange jemand – auch als Pflegefall – seinen Willen noch selbst bilden kann und ihn äußern kann, muss er jeder medizinischen Behandlung persönlich zustimmen oder sie persönlich ablehnen. Das bedeutet, man sollte rechtzeitig beginnen, sich zu überlegen wann man welcher ärztlichen Empfehlung nicht mehr wird folgen wollen. Niemand weiß heute was morgen medizinisch möglich sein wird. Kein Notar, kein Arzt und natürlich kann das auch der Betroffene nicht voraussehen. Aber auch niemand anderer als er selbst kann wissen, unter welchen Umständen er nicht mehr wollen wird, mit allen möglichen Medikamenten am Leben erhalten zu werden.

Es ist nur zu gut verständlich, dass niemand vorhersagen kann, wann er welche Maßnahme wird ablehnen wollen. Das ist keine Entscheidung, die unvorbereitet von einen Tag auf den anderen fallen kann. Es ist dies ein Prozess, der bei jedem Mensch anders verläuft – denn Gedanken und Meinungen sind unterschiedlich und sie ändern sich im Laufe der Zeit mit der eigenen Biographie.

Mit einer Patientenverfügung legt man als Gesunder im Voraus fest, welche Maßnahme man hoffentlich viel später einmal nicht mehr zulassen will, wenn zum Beispiel eine Besserung oder Heilung eines Zustandes nicht mehr möglich erscheint. Diese Situation liegt wahrscheinlich in weiter Ferne und es ist auch gar nicht sicher, dass sie überhaupt jemals eintreffen wird. Eine Patientenverfügung zu erstellen ist also nur der erste Anfang von Überlegungen, die man alljährlich einmal anstellt, um seinen Weg zwischen Selbstbestimmung und Patientenautonomie auf der einen Seite und der Milliardenindustrie Pflege- und Gesundheitswesen auf der anderen Seite zu finden, damit das Grundrecht auf Leben nicht zur Pflicht wird so lange leben zu müssen, als andere glauben Natur und Schicksal bezwingen zu können. Auf diesem Weg lernt man auch, wann man selbst welcher medizinischen Maßnahme noch zustimmt und ab wann man welche ärztliche Empfehlung ablehnt.

Sollte die Situation dann tatsächlich eintreten, dass die Patientenverfügung wirksam werden wird, weil man seinen Willen nicht mehr bilden kann oder äußern kann, dann werden alljährliche Aktualisierungen und Erneuerungen der Patientenverfügung für Angehörige, für behandelnde Ärzte und für Richter Zeugnis darüber ablegen, dass der Betroffene mit seiner Patientenverfügung nicht leichtfertig verlangte, sein Leben zu Ende gehen zu lassen.

Wer also bereit ist, sich über den Umweg einer Patientenverfügung Gedanken über seinen Lebensabend zu machen – und nicht nur, wie es bisher üblich war – zu bestimmen, welche Behandlung er ablehnt, wenn der Sterbeprozess bereits begonnen hat, der kann damit auch verhindern im Alter jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden. Strukturen und Werkzeuge um zu einer maßgeschneiderten Patientenverfügung zu gelangen, beschreibe ich aus meiner Erfahrung, die ich als Geriater und Gerichtssachverständiger gesammelt habe, im Patientenratgeber „Pflegefall? Nein, danke!“ (Facultas-Maudrich-Verlag, 2017).

Patientenverfügung und Beratung

Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz schreibt vor, dass einer „verbindlichen“ Patientenverfügung eine ärztliche und eine juristische Beratung/Aufklärung vorausgegangen sein muss. „Patientenverfügung und Beratung“ weiterlesen