Vor der Wahl haben alle Parlamentsparteien einstimmig beschlossen, das Pflegegeld aller Stufen zu erhöhen. Somit gelten ab 2020 folgende Beträge: „Pflegegeld ab 2020“ weiterlesen
Pflegestufe bestimmen – ohne Untersuchung
Dank pflegestufen.at ist es möglich die Pflegestufe sehr genau selbst zu bestimmen, ohne den Pflegegeldwerber untersuchen zu müssen. Dann macht es keinen Unterschied mehr, wo in Österreich eine anspruchsberechtigte Person zuhause ist, oder ob ihr Angehörige – sogar wenn sie im Ausland wohnen – zur höchstmöglichen Pflegestufe verhelfen wollen.
Betroffene lehnen es oft ab, Pflegegeld zu verlangen oder um Erhöhung anzusuchen („es ist mir ‚unangenehm‘ etwas zu verlangen“, „ich will nichts vom Staat“ oder so ähnlich können Argumente lauten). Anstatt diese Pflegebedürftigen zu „überreden“, erhalten Angehörige bei pflegestufen.at ein recht genaues Bild über die mögliche Pflegestufe – selbst ohne Einwilligung der Betroffenen. Auch Pflegegeldempfänger die nicht riskieren wollen als Folge eines Neubemessungsantrags herabgestuft zu werden, finden dafür eine sichere Lösung bei pflegestufen.at.
Sie besorgen sich bei pflegestufen.at entweder schrittweise die benötigte Information, oder sie holen sich fachliche Beratung per Telefon.
Schrittweise Information einholen
Den ersten und wichtigsten Schritt macht man bei www.pflegestufen.at, die Pflegestufe kostenlos bestimmen. Dabei gilt es Hilfs- und Betreuungs-leistungen zu identifizieren, die aufgrund von Funktionseinschränkungen notwendig sind. Korrekte Antworten liefern kostenlos die erste Orientierung zur Pflegestufe. Danach kauft man nur so viel Information wie man jeweils benötigt, und die man anderswo nicht bekommt.
Bandbreiten
Bis zur Pflegestufe 1 aber auch innerhalb der Pflegestufen liegt eine Bandbreite an anfallenden Hilfs- und Betreuungsstunden (65 – 30 – 25 – 40 – 20 Stunden). Für den Preis einer Rezeptgebühr zeigt pflegestufen.at die Summe der Betreuungsstunden an, zu der die geklickten Antworten geführt haben. So sieht man, wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. Wurde die berechnete Pflegestufe z.B. gerade noch erreicht, oder fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe.
Eine einzige Antwort kann den Unterschied in der Pflegestufe ausmachen
Will man wissen wie Gutachter einzelne Antworten bewerten, kann man bei pflegestufen.at um den Preis von zwei Rezeptgebühren alle beantworteten Fragen und die dazugehörigen Betreuungsstunden als PDF ausdrucken. Nun hat man alle für Pflegestufen relevante Fragen vor sich, und kann in Ruhe prüfen welche andere Antwort zu einem besseren Ergebnis führen kann.
“so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x”
Trotz unzähliger Möglichkeiten welche Hilfen jemand braucht und welche nicht, gibt es für jede Pflegestufe charakteristische Kombinationen von Hilfen. Jedes e-Book der Reihe “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x” enthält neben vielen Tipps alle Hilfen und Betreuungsleistungen, die für das Einstufungsverfahren von Bedeutung sind. Gesondert ausgewiesen ist eine Kombination von Hilfs- und Betreuungsaufwand, die sicher zur jeweiligen Pflegestufe führt. Um den Preis von drei Rezeptgebühren, also um weniger als € 20,– erhält man Information, welche auch die böse Überraschung verhindern kann, dass ein Neubemessungsantrag zum Verlust der aktuellen Pflegestufe führt (Herabstufung).
Pflegestufen-Beratung auch per Telefon
Die Weiterentwicklung von pflegestufen.at hat es möglich gemacht, die Pflegestufe allein aus den Antworten zu beurteilen, ohne die anspruchsberechtigte Person untersuchen zu müssen. In 95 % der Fälle genügt die ½ stündige Beratung per Telefon, um alle offenen Fragen zur individuellen Pflegegeldeinstufung zu klären. Lediglich bei Beratung zu Gerichtsverfahren kommt es vor, dass einstündige Beratung notwendig wird.
Patientenverfügung neu denken
Der in Deutschland seit Anfang 2019 geltende Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen[1] will bei Patienten ihr Recht auf Selbstbestimmung bei medizinischer Behandlung bewusst machen und stärken. Zugleich impliziert das Recht aber, dass Bürger verstärkt Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für ihr Leben tragen müssen. Was heute infolge des Rechts auf Zweitmeinung bei Operationen gilt, kann schon morgen in der Geriatrie Auswirkungen haben.
Voraussetzung ist allerdings, dass Patienten selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Verhalten rechtzeitig erlernt und geübt haben. Deshalb mein Vorschlag zum Erlernen und zum Üben von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für das eigene Leben:
„Patientenverfügung neu denken“
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument. Sowohl für junge, gesunde Menschen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich in die Situation kommen können ihren Willen nicht mehr äußern zu können. Aber auch für Betagte die nicht wollen, dass ihr Lebensabend künstlich verlängert wird, wenn sie an den Folgen von chronischen Krankheiten leiden, einen Schlaganfall durchmachen oder an Demenz erkranken.
Nur ein sehr geringer Anteil von frühzeitig errichteten Patientenverfügungen wird in naher und mittlerer Zukunft zum Tragen kommen. Bei einem etwas größeren Anteil dauert es dann Jahrzehnte bis das Dokument wirksam wird (Demenz im Alter). Im größten Teil der Fälle wird der Text aber nie zu einer rechtswirksamen Patientenverfügung werden, weil der Patient bis zum Schluss seinen Willen äußern kann.
Patientenverfügung: kein starres Dokument – ein dynamischer Prozess
Deshalb sollte eine Patientenverfügung nicht als starres Dokument gesehen werden, sondern als ein dynamischer Prozess. Die Entwicklung beginnt mit einem ersten Text und wird in der Folge von der Biografie des Verfügenden beeinflusst (deshalb ist eine Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und zu erneuern, lt. BMJV.de einmal jährlich). Der Entwicklungsprozess wird erst beendet sein, wenn das Dokument in seiner Letztfassung tatsächlich zum Einsatz kommen wird, weil der Verfügende – nunmehr als Patient – seinen Willen nicht mehr äußern kann – und das kann auch erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Beginn des Entwicklungsprozesses der Fall sein. Durch das regelmäßige, ernsthafte, Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern der Inhalte seiner „Patientenverfügung“ erlernt und übt der Verfügende, Eigenverantwortung dafür zu übernehmen, was ihm das Selbstbestimmungsrecht zubilligt.
Die Patientenverfügung sollte zu dem gemacht werden, was sie eigentlich sein muss – ein dynamisches Instrument, das dem Verfügenden hilft sein Recht auf Selbstbestimmung zu erkennen. Sein Selbstbestimmungsrecht soll jeder bewusst bei jeglicher medizinischen Behandlung wahrnehmen. Vgl. Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient?