Seine Patientenverfügung auch digital überprüfen

Besonders 60+ Jährige erhoffen sich zu Recht, als Pflegefall nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, wenn sie die Empfehlung des BMJV.de befolgen, ihre Patientenverfügung einmal jährlich zu erneuern.

seine Patientenverfügung überprüfen

Egal woher die Patientenverfügung stammt, ob aus dem Internet, oder ob sie ein Notar errichtet hat, das alljährliche Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern muss jeder selbst besorgen. Denn nur ich kann bestimmen, ob Ärzte um mein Leben kämpfen sollen oder ob ich das nicht mehr will.

Bei jedem Erneuern seines Dokuments fragt man sich auf’s Neue: „Wenn mir morgen etwas zustößt, sodass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, und sich mein Zustand nicht mehr bessern wird: Sollen die im Dokument genannten Maßnahmen wirklich nicht mehr unternommen werden, um mich zu retten? Oder habe ich mit meinem Leben doch noch nicht abgeschlossen, weil sich inzwischen manches wieder zum Positiven verändert hat?“

Für 60+ Jährige die unsicher sind ob es richtig ist eine Maßnahme abzulehnen, habe ich eine Software entwickelt, mit der sie ihre Patientenverfügung zusätzlich auch digital überprüfen können. Diese komplexe Software liegt als Prototyp vor und soll bald auch als App erhältlich sein.

Um nur 9,90/Jahr berechnet die App dann jederzeit und unkompliziert das ein­deutige Ergebnis für beliebig viele Maßnahmen. Nach Eingabe der angefragten Maßnahme definieren Antworten des Users seine Situation. Aus der „Situation des Users“ und aus altenmedizinischer Kompetenz berechnet der Algorithmus ein Ergebnis, das der User mit seinem Gefühl vergleichen kann.

seine Patientenverfügung aktualisieren,

Sollte man die eine oder andere Maßnahme zusätzlich ablehnen wollen, kann man seine Patientenverfügung auch digital aktualisieren. Sei es eine Maßnahme die man z.B. beim Besuch im Pflegeheim bei anderen gesehen hat, oder ein Me­dikament, das man (auch selbst) nicht mehr schlucken möchte. Indem er durch die Fragen und Antworten der App geleitet wird, erkennt der User was für seine Entscheidung wichtig ist. Er wird schließlich sein Gefühl mit dem berechneten Ergebnis vergleichen.

seine Patientenverfügung erneuern

Wer nur Datum und Unterschrift auf seine Patientenverfügung setzt, hat das Dokument schon erneuert. Doch um später überzeugend zu beweisen, dass es sich um den eigenen, freien Willen gehandelt hat, braucht es mehr.

Wie beim Überprüfen und Aktualisieren, geht die Software auch beim Erneuern der Patientenverfügung neue Wege: Fragen und Antworten jeder Berechnung kann man im PDF Format ausdrucken. Die gesammelten Ausdrucke liefern mor­gen den Beweis und die Begründung für den eindeutigen Willen des Patienten.

seine Patientenverfügung mit Angehörigen besprechen

Oft wird übersehen: Meine Patientenverfügung werde ich weder selbst noch direkt an den Arzt übergeben. Stets wird ein Dritter das Originaldokument vorlegen müssen, in dem ich Unterlassung der Behandlung verlange. Damit dieser Dritte (im Idealfall der Vorsorgeberechtigte) meine Wünsche rasch depo­niert und sie bei Ärzten auch „durchkämpft“ ist es unumgänglich, dass er Zugang zum Originaldokument hat, dass er dessen Inhalt kennt, und nicht zuletzt muss auch er bereit sein, meinem Willen zu entsprechen. Deshalb ist es notwendig, schon im Voraus mit Angehörigen (zumindest mit Bevollmächtigten) darüber zu sprechen. Denn ein Streit zwischen Arzt und Angehörigen oder unter Angehö­rigen – der womöglich vor Gericht ausgetragen wird – kann die Umsetzung des Patientenwillens auch um 10 Jahre verzögern. (BGH-Urteil: XII ZB 61/16, BGH-Beschluss XII ZB 107/18).

Auch hier braucht der Verfügende Unterstützung. Wie eröffne ich das Gesprächmit Angehörigen? Welche Themen soll es beinhalten? Was mache ich wenn der Angehörige sagt: „Das ist jetzt doch gar nicht aktuell“, oder er erklärt: „Du kannst von mir nicht verlangen, Dich einfach sterben zu lassen“.

Die Fragen und Antworten einer Berechnung der neuen App können der „rote Faden“ für Gespräche mit Angehörigen sein, die zeitgleich mit dem Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern seiner Patientenverfügung geführt werden sollen.

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Pflegegeld planen

Diese persönliche Aussendung stand am Ende der Email-Serie von PFLEGESTUFEN.AT zur Information über Erneuerung der Seite, über neue Features und über e-Books.

PFLEGESTUFEN.AT bedient heute drei Gruppen von älteren Menschen: Die einen haben so wenig Pension bzw. Einkommen, dass sie Pflegegeld für ihren Lebensunterhalt brauchen. Für die zweite Gruppe ist die Situation nicht weniger demütigend. Diese Personen müssen (erstmals selbst) eingestehen, bei Verrichtungen des täglichen Lebens Unterstützung zu brauchen. Sie wissen auch, dass sie früher oder später noch mehr Hilfe brauchen werden. Unlängst meldete sich eine Userin vom Newsletter mit folgender Begründung ab: „Ich habe bereits Pflegestufe 2, sodass die Information nicht mehr relevant ist.“ Diese Dame zählt nicht mehr zur zweiten Gruppe. Und schließlich gibt es die dritte Gruppe von Pflegebedürftigen, für die sich Angehörige (z.B. Kinder oder Enkelkinder) um Pflegegeld bemühen.

Sie lesen also diese Zeilen wahrscheinlich aus Interesse am Thema Pflegegeld und weil Sie zu einer der drei Gruppen gehören, die ohne Zeitverlust das höchstmögliche Pflegegeld bekom­men wollen, das zusteht. Sie wollen keine Ablehnung erhalten, so wie jährlich fast 60.000 Personen, die ohne Planung und unvorbereitet immer wieder einen neuen Antrag stellen. Das ist nämlich kontraproduktiv.

Ja, es bedarf Vorbereitung und Planung. Und zwar sowohl für jeden Antrag um Pflegegeld, und erst recht für die Entscheidung nach Erhalt eines negativen Bescheides – ob klagen oder nicht klagen.

Aussichtslose Anträge vermeiden

Aussichtslose Anträge verschlingen jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge an administra­tiven Kosten, die nicht als Pflegegeld ausbezahlt werden können.

zu bedenken

Jeder Antrag ist im Pflegegeldakt vermerkt und sagt dem nächsten Gutachter, wie oft der Pflegegeldwerber bisher schon mit Einstufungen unzufrieden war. Ein Gutachter der den 10. oder noch höheren Antrag eines Antragstellers in Händen hält, denkt sich spätestens im Laufe der Begutachtung seinen Teil. Mit jedem abgelehnten Antrag beginnt neuerlich eine einjährige Sperrfrist zu laufen. Selbiges trifft auch auf Klagen gegen ergangene Pflegegeldbescheide zu.

mein Rat

  • Bestimmen Sie alle 6 – 12 Monate, aber auch bei merklicher Verschlechterung des Zustandes, die Pflegestufe bei pflegestufen.at: anonym und kostenlos. Das ist auch ohne Zutun des Betroffenen möglich.
  • Vergleichen Sie das berechnete Ergebnis mit der aktuell zuerkannten Pflegestufe.
  • Kaufen Sie einmalig das passende e-Book aus der Reihe „so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe …“, das nach der Berechnung angeboten wird. Daraus lernen Sie wann die nächst höhere Pflegestufe möglich ist.
  • Besuchen Sie die neuen Seiten Pflegestufe 3 oder Pflegegeldklage.
  • Haben Sie dennoch einen abschlägigen Bescheid bekommen, sparen Sie Zeit, Nerven und Anwaltskosten, indem Sie die Information aus dem e-Book „Pflegegeld-Klage mit guten Chancen auf Erfolg“ kennen.

Alles Gute wünscht Ihnen
Ihr Dr. Wilhelm Margula

Pflegestufe bestimmen – ohne Untersuchung

Dank pflegestufen.at ist es möglich die Pflegestufe sehr genau selbst zu bestimmen, ohne den Pflegegeldwerber untersuchen zu müssen. Dann macht es keinen Unterschied mehr, wo in Österreich eine anspruchsberechtigte Person zuhause ist, oder ob ihr Angehörige – sogar wenn sie im Ausland wohnen – zur höchstmöglichen Pflegestufe verhelfen wollen.

Betroffene lehnen es oft ab, Pflegegeld zu verlangen oder um Erhöhung anzusuchen („es ist mir ‚unangenehm‘ etwas zu verlangen“, „ich will nichts vom Staat“ oder so ähnlich können Argumente lauten). Anstatt diese Pflegebedürftigen zu „überreden“, erhalten Angehörige bei pflegestufen.at ein recht genaues Bild über die mögliche Pflegestufe – selbst ohne Einwilligung der Betroffenen. Auch Pflege­geldempfänger die nicht riskieren wollen als Folge eines Neubemessungsantrags herabgestuft zu werden, finden dafür eine sichere Lösung bei pflegestufen.at.

Sie besorgen sich bei pflegestufen.at entweder schrittweise die benötigte Information, oder sie holen sich fachliche Beratung per Telefon.

Schrittweise Information einholen

Den ersten und wichtigsten Schritt macht man bei www.pflegestufen.at, die Pflegestufe kostenlos bestimmen. Dabei gilt es Hilfs- und Betreuungs-leistungen zu identifizieren, die aufgrund von Funktionseinschränkungen notwendig sind. Korrekte Antworten liefern kostenlos die erste Orientierung zur Pflegestufe. Danach kauft man nur so viel Information wie man jeweils benötigt, und die man anderswo nicht bekommt.

Bandbreiten

Bis zur Pflegestufe 1 aber auch innerhalb der Pflegestufen liegt eine Bandbreite an anfallenden Hilfs- und Betreu­ungsstunden (65 – 30 – 25 – 40 – 20 Stunden). Für den Preis einer Rezeptgebühr zeigt pflegestufen.at die Summe der Betreuungsstunden an, zu der die geklickten Antworten geführt haben. So sieht man, wie weit die nächste Pflegestufe entfernt ist. Wurde die berechnete Pflegestufe z.B. gerade noch erreicht, oder fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe.

Eine einzige Antwort kann den Unterschied in der Pflegestufe ausmachen

Will man wissen wie Gutachter einzelne Antworten bewerten, kann man bei pflegestufen.at um den Preis von zwei Rezeptgebühren alle beantworteten Fragen und die dazugehörigen Betreuungsstunden als PDF ausdrucken. Nun hat man alle für Pflegestufen relevante Fragen vor sich, und kann in Ruhe prüfen welche andere Antwort zu einem besseren Ergebnis führen kann.

“so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x”

Trotz unzähliger Möglichkeiten welche Hilfen jemand braucht und welche nicht, gibt es für jede Pflegestufe charakteristische Kombinationen von Hilfen. Jedes e-Book der Reihe “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe x” enthält neben vielen Tipps alle Hilfen und Betreuungsleistungen, die für das Einstu­fungsverfahren von Bedeutung sind. Gesondert ausgewiesen ist eine Kombination von Hilfs- und Betreuungs­aufwand, die sicher zur jeweiligen Pflegestufe führt. Um den Preis von drei Rezeptgebühren, also um weniger als € 20,– erhält man Information, welche auch die böse Überraschung verhindern kann, dass ein Neubemessungsantrag zum Verlust der aktuellen Pflegestufe führt (Herabstufung).

Pflegestufen-Beratung auch per Telefon

Die Weiterentwicklung von pflegestufen.at hat es möglich gemacht, die Pflegestufe allein aus den Antworten zu beurteilen, ohne die anspruchsberechtigte Person untersuchen zu müssen. In 95 % der Fälle genügt die ½ stündige Beratung per Telefon, um alle offenen Fragen zur individuellen Pflegegeldeinstufung zu klären. Lediglich bei Beratung zu Gerichtsverfahren kommt es vor, dass einstündige Beratung notwendig wird.

 

 

Patientenverfügung neu denken

Der in Deutschland seit Anfang 2019 geltende Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen[1] will bei Patienten ihr Recht auf Selbstbestimmung bei medizi­nischer Behandlung bewusst machen und stärken. Zugleich impliziert das Recht aber, dass Bürger verstärkt Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für ihr Leben tragen müssen. Was heute infolge des Rechts auf Zweitmeinung bei Operationen gilt, kann schon morgen in der Geriatrie Auswirkungen haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass Patienten selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Verhalten rechtzeitig erlernt und geübt haben. Deshalb mein Vorschlag zum Erlernen und zum Üben von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für das eigene Leben:

„Patientenverfügung neu denken“

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument. Sowohl für junge, gesunde Menschen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich in die Situation kommen können ihren Willen nicht mehr äußern zu können. Aber auch für Betagte die nicht wollen, dass ihr Lebensabend künstlich verlängert wird, wenn sie an den Folgen von chronischen Krankheiten leiden, einen Schlaganfall durchmachen oder an Demenz erkranken.

Nur ein sehr geringer Anteil von frühzeitig errichteten Patientenverfügungen wird in naher und mittlerer Zukunft zum Tragen kommen. Bei einem etwas größeren Anteil dauert es dann Jahrzehnte bis das Dokument wirksam wird (Demenz im Alter). Im größten Teil der Fälle wird der Text aber nie zu einer rechtswirksamen Patientenverfügung werden, weil der Patient bis zum Schluss seinen Willen äußern kann.

Patientenverfügung: kein starres Dokument – ein dynamischer Prozess

Deshalb sollte eine Patientenverfügung nicht als starres Dokument gesehen werden, sondern als ein dynamischer Prozess. Die Entwicklung beginnt mit einem ersten Text und wird in der Folge von der Biografie des Verfügenden beeinflusst (deshalb ist eine Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und zu erneuern, lt. BMJV.de einmal jährlich). Der Entwicklungsprozess wird erst beendet sein, wenn das Dokument in seiner Letztfassung tatsächlich zum Einsatz kommen wird, weil der Verfügende – nunmehr als Patient – seinen Willen nicht mehr äußern kann – und das kann auch erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Beginn des Entwicklungsprozesses der Fall sein. Durch das regelmäßige, ernsthafte, Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern der Inhalte seiner „Patientenverfügung“ erlernt und übt der Verfügende, Eigenverantwortung dafür zu übernehmen, was ihm das Selbstbestimmungsrecht zubilligt.

Die Patientenverfügung sollte zu dem gemacht werden, was sie eigentlich sein muss – ein dynamisches Instrument, das dem Verfügenden hilft sein Recht auf Selbstbestimmung zu erkennen. Sein Selbstbestimmungsrecht soll jeder bewusst bei jeglicher medizinischen Behandlung wahrnehmen. Vgl. Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient?

[1]KBV – Recht auf Zweitmeinung