Hoffentlich schon
Hoffentlich werden jene recht behalten die uns vorhersagen, dass sich in unserer Gesellschaft sowohl das Bild von an Demenz Erkrankten und von alten pflegebedürftigen Menschen zum Besseren ändern wird, als auch dass für deren Betreuung und Versorgung ein gänzlich neues, finanzierbares System inklusiver ausreichender Personalressourcen gefunden werden wird, das die Arbeit der pflegenden Angehörigen ebenso ersetzen wird wie Pflegeheime so wie wir sie heute kennen. Hoffentlich wird es nicht zu lange dauern, bis diese gesellschaftlichen Veränderungen vollzogen sein werden.
Hoffentlich nicht
Hoffentlich werden nicht jene recht behalten, die die Lösung der demographischen Probleme in einer gesellschaftlichen Entwicklung sehen, die in eine ganz andere Richtung geht. Nämlich die Art und den Zeitpunkt des Lebensendes nicht mehr der Natur zu überlassen.
Im zeitlichen Wettlauf mit den soeben genannten „Hoffnungen“ stehende Fortschritte der Medizin machen es ja heute schon möglich, dass Menschen fast beliebig lange am Leben erhalten werden können. Inzwischen kann jeder für sich selbst sorgen.
jeder für sich
Bis also neue Systeme geschaffen sind kann sich jeder – und zwar solange er geistig noch dazu imstande ist – selbst überlegen wie er behandelt werden möchte, wenn er an Demenz erkranken sollte und er seinen Willen dann nicht mehr wird mitteilen können.
Ab wann wird er medizinische und pharmakologische Möglichkeiten ablehnen wollen die sein Leben verlängern, und ab wann wird er medizinische und pharmakologische Möglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, die ihn für seine Umwelt zugänglicher und „leichter betreubar“ machen, auch wenn dadurch ein höheres Risiko besteht, früher zu sterben.
Weil es aber keinen bestimmten Zeitpunkt gibt der objektiv festzumachen ist, sondern weil Übergänge fließend sind, kann und muss jeder für sich subjektiv bestimmen, was er möchte. Jeder sollte auch seine persönlichen Wünsche mit (vorsorgebevollmächtigten) Angehörigen besprechen, damit ihm nicht z. B. in bester Absicht, aber gegen seinen Willen, „Medikamente im Joghurt“ untergejubelt werden.
Dafür „genügen“ eine im „österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)“ eingetragene Vorsorgevollmacht und eine beachtliche (nicht notwendiger Weise eine verbindliche) Patientenverfügung. Man muss mit dem Vorsorgebevollmächtigen aber seine Wünsche immer wieder (das BMJV.de empfiehlt einmal jährlich) besprechen. Als markantes Datum kann man sich den Tag nach seinem Geburtstag dafür einrichten: Wieder ein Jahr in Gesundheit erlebt!