Ursachen für falsche Pflegestufen in Heimen

Seit 1.1.2018 (Abschaffung Pflegeregress) können es sich Institutionen noch weniger als früher leisten auf die richtige Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) zu verzichten.

Eigentlich haben Institutionen bei Pflegegeld den Vorteil, dass entsprechend geschulte MitarbeiterInnen schon bei der Begutachtung wertvolle Vorarbeit leisten können. Aber auch Institutionen stehen immer wieder vor der Herausforderung, dass selbst für Einstufung nach dem BPGG ausgebildete MitarbeiterInnen eine höhere Pflegestufe verlangen, als per Bescheid zugestanden wird. Auf die Enttäuschung folgt umgehend die Frage, ob die Institution dagegen klagen soll oder nicht. Aber es gibt wiederum keine verlässliche Antwort. Das zeigt sich daran, dass entweder die Klage abgewiesen wird oder (widerwillig) ein Vergleich geschlossen werden muss.

Aus der Analyse meiner langjährigen Gutachtertätigkeit für Entscheidungsträger und 10jähriger Erfahrung als Gerichtsgutachter für Pflegewesen konnte ich drei Gründe dafür identifizieren, wenn zu niedrige Pflegestufen der BewohnerInnen das Betriebsergebnis eines Heimes schmälern.

zu wenig praktisches Wissen von MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen, die für interne Einstufungen zuständig sind, haben durch Schulung zwar gute theoretische Kenntnisse über die Einstufungsverordnung zum BPGG. Oft wissen sie aber praktische Dinge nicht, z. B.: Wie prüft man einen Bescheid, wie identifiziert man echte Fehler, was sind Vor- und Nachteile einer Klage u.v.m.

Es hat sich auch gezeigt, dass MitarbeiterInnen einer Institution GutachterInnen während der Befundaufnahme nur unzureichend auf einstufungsrelevante Funktionsstörungen hinweisen. Deshalb ist es genauso wichtig das praktische Wissen von MitarbeiterInnen aktuell zu halten, die bei ärztlichen Begutachtungen anwesend sind. Sie müssen wissen was sie den GutachterInnen wie vermitteln sollen. Was ist laut BPGG erlaubt und womit verärgert man GutachterInnen mehr, als dass man ihnen damit „das Leben erleichtert“. Hier müssen MitarbeiterInnen schon wichtige Vorarbeit im Einstufungsverfahren (sowohl der SV-Träger als auch in gerichtlichen Verfahren) leisten.

Lösung:  Schulung von MitarbeiterInnen

fehlende Strukturen

Weil sich negative Erfahrungen (die selbst berechnete Pflegestufe wurde von der Sozialversicherung nicht gewährt) bei Menschen tief festsetzen, unterbleiben Neubemessungsanträge oft aus “Angst” bzw. Frustration vor einer neuerlichen Absage. Es ist also notwendig nach bewährten Strukturen vorzugehen. Aber nicht nur um Termine für die Neubemessung einzuhalten, sondern auch für zeit­sparende Dokumentation, für die Vorbereitung zur Begutachtung und für Überprüfen von Bescheiden.

Lösung:  Verwenden von übersichtlichen Formularen (max. einseitig A4 Format).

Objektivität von MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen die täglich in die Betreuung von Pflegebedürftigen involviert sind, neigen zu subjektiver Beurteilung des Hilfs- und Betreuungsbedarfs, der noch dazu nicht selten mit (Kranken)Pflegeaufwand vermengt wird.

Lösung:  Pflegestufen der BewohnerInnen gelegentlich einer professionellen, externen und objektiven Prüfung unterziehen.

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