Patientenverfügung und Beratung
Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz schreibt vor, dass einer „verbindlichen“ Patientenverfügung eine ärztliche und eine juristische Beratung/Aufklärung vorausgegangen sein muss. „Patientenverfügung und Beratung“ weiterlesen
Eine Pflegestufe höher
Richtig, Pflegegeld dient nicht zur Aufbesserung der Pension. Trotzdem ist es für viele Menschen bedeutend ob sie Pflegegeld bekommen oder ob sie auch nur um eine Stufe höher eingestuft werden könnten.
Fehlen Ihnen oder Ihrem Angehörigen laut Bescheid oder auch gemäß dem kostenlosen Pflegegeldrechner nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe, dann empfiehlt sich fachliche Beratung. Verlangen Sie im Anschluss an das Rechner-Ergebnis bei pflegestufen.at einen telefonischen Beratungstermin. Ab November 2019 zusätzliche, neue Leistungen, Vorankündigung hier.
Vergleichen Sie welchen Betrag Sie vielleicht jedes Jahr auf Ihr Konto überwiesen bekommen, weil Sie bereit waren einmalig die Kosten einer Beratung zu bezahlen.
Was bedeutet Pflegegeld um nur eine Stufe höher?
Erreicht man Pflegegeld, das um nur eine Stufe höher ist als bisher, dann bekommt man zusätzlich:
bei derzeitiger Pflegestufe Euro
0 1.887,60 jedes Jahr Pflegegeld
1 1.592,40 jedes Jahr mehr Pflegegeld
2 1.941,60 jedes Jahr mehr Pflegegeld
3 2.709,60 jedes Jahr mehr Pflegegeld
4 2.912,40 jedes Jahr mehr Pflegegeld
5 4.378,80 jedes Jahr mehr Pflegegeld
6 4.844,40 jedes Jahr mehr Pflegegeld
Achtung !
Trotz der reizvollen Aussicht (mehr) Pflegegeld zu bekommen, ist es nicht ratsam, leichtfertig einen Antrag auf Pflegegeld oder auf Neubemessung zu stellen oder gar leichtfertig zu klagen. Sie könnten auch zurückgestuft werden oder das Pflegegeld gänzlich verlieren. Wenn sich Ihr Zustand (nicht nach Ihrem Empfinden sondern laut Einstufungsverordnung) gebessert hat, oder weil seinerzeit ein zu großzügiges Gutachten erstellt wurde.
Abgesehen davon, dass jede Begutachtung öffentliche Ressourcen verbraucht, wird jede Antragstellung im Pflegegeld-Akt vermerkt. Jeder soll selbst beurteilen was sich Gutachter denken, die jemanden neuerlich einstufen sollen und sehen, dass dies schon der 5., 6., 10. oder 15. Antrag ist, aber immer noch dasselbe Ergebnis vorliegt.
Wenn die PV nachdenkt wo sie Kosten sparen kann, dann wird es nicht mehr lange dauern, und sie wird mutwillig verursachte Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Derartige Kosten betragen jedes Jahr nämlich ca. 12 Mio Euro. Gelder die nicht an pflegebedürftige Personen ausbezahlt werden können, weil sie statt dessen in ungerechtfertigte Anträge und Klagen investiert werden müssen.
Seien Sie fair zur Gemeinschaft, was aber nicht heißt, dass Sie auf etwas verzichten sollen, was Ihnen oder Ihrem Angehörigen zusteht.
Zukunft von Pflege
Hoffentlich schon
Hoffentlich werden jene recht behalten die uns vorhersagen, dass sich in unserer Gesellschaft sowohl das Bild von an Demenz Erkrankten und von alten pflegebedürftigen Menschen zum Besseren ändern wird, als auch dass für deren Betreuung und Versorgung ein gänzlich neues, finanzierbares System inklusiver ausreichender Personalressourcen gefunden werden wird, das die Arbeit der pflegenden Angehörigen ebenso ersetzen wird wie Pflegeheime so wie wir sie heute kennen. Hoffentlich wird es nicht zu lange dauern, bis diese gesellschaftlichen Veränderungen vollzogen sein werden.
Hoffentlich nicht
Hoffentlich werden nicht jene recht behalten, die die Lösung der demographischen Probleme in einer gesellschaftlichen Entwicklung sehen, die in eine ganz andere Richtung geht. Nämlich die Art und den Zeitpunkt des Lebensendes nicht mehr der Natur zu überlassen.
Im zeitlichen Wettlauf mit den soeben genannten „Hoffnungen“ stehende Fortschritte der Medizin machen es ja heute schon möglich, dass Menschen fast beliebig lange am Leben erhalten werden können. Inzwischen kann jeder für sich selbst sorgen.
jeder für sich
Bis also neue Systeme geschaffen sind kann sich jeder – und zwar solange er geistig noch dazu imstande ist – selbst überlegen wie er behandelt werden möchte, wenn er an Demenz erkranken sollte und er seinen Willen dann nicht mehr wird mitteilen können.
Ab wann wird er medizinische und pharmakologische Möglichkeiten ablehnen wollen die sein Leben verlängern, und ab wann wird er medizinische und pharmakologische Möglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, die ihn für seine Umwelt zugänglicher und „leichter betreubar“ machen, auch wenn dadurch ein höheres Risiko besteht, früher zu sterben.
Weil es aber keinen bestimmten Zeitpunkt gibt der objektiv festzumachen ist, sondern weil Übergänge fließend sind, kann und muss jeder für sich subjektiv bestimmen, was er möchte. Jeder sollte auch seine persönlichen Wünsche mit (vorsorgebevollmächtigten) Angehörigen besprechen, damit ihm nicht z. B. in bester Absicht, aber gegen seinen Willen, „Medikamente im Joghurt“ untergejubelt werden.
Dafür „genügen“ eine im „österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)“ eingetragene Vorsorgevollmacht und eine beachtliche (nicht notwendiger Weise eine verbindliche) Patientenverfügung. Man muss mit dem Vorsorgebevollmächtigen aber seine Wünsche immer wieder (das BMJV.de empfiehlt einmal jährlich) besprechen. Als markantes Datum kann man sich den Tag nach seinem Geburtstag dafür einrichten: Wieder ein Jahr in Gesundheit erlebt!
Welt-Alzheimer-Tag 2018
Mehrwert des Welt-Alzheimer-Tages am 21. September
Obwohl Forschung und Entwicklung versuchen das Fortschreiten von Vergesslichkeit und sogar von dementiellen Symptomen zu verlangsamen, ist es bislang noch nicht gelungen das Auftreten von Morbus Alzheimer mit Gewissheit zu verhindern (z.B. durch Impfung) oder die Krankheit zu heilen.
Seit 1994 wird alljährlich der Welt-Alzheimer-Tag abgehalten, um die Öffentlichkeit auf die Situation der Alzheimer-Kranken und ihrer Angehörigen aufmerksam zu machen. Und es ist zweifellos gut, dass es ihn gibt.
Für Betroffene
Was brachte es Angehörigen von Alzheimer-Kranken, dass die Öffentlichkeit nun schon knapp ¼ Jahrhundert auf deren Situation aufmerksam gemacht wird? Ja, es gibt Tageskliniken und andere Aktivitäten durch welche pflegende/betreuende Angehörige Entlastung finden. Aber einfacher wird es für sie deshalb nicht, die seelische und die körperliche Situation zu verarbeiten und zu verkraften, welche die Alzheimerkrankheit eines Angehörigen über die ganze Familie gebracht hat.
Was bringt es dem Erkrankten, wenn die Öffentlichkeit und sogar seine Umwelt mehr Verständnis für krankheitsbedingte Veränderungen seines Wesens und seines Verhaltens hat? Ob der Kranke heute in seiner Welt glücklicher ist als vor 25 Jahren wissen wir nicht. Denn die Erkrankten mit Maßstäben der Gesunden zu messen, das lässt keine verlässlichen Schlüsse zu.
Trotz vieler positiver Aktivitäten blieb aus meiner Sicht der Mehrwert des Welt-Alzheimer-Tages für Betroffene – Erkrankte und deren Angehörige gleichermaßen – doch noch recht bescheiden. Bei entsprechender Kommunikation könnte der Welt-Alzheimer-Tag für die vielen nicht an Mb. Alzheimer erkrankten Menschen aber einen deutlichen Mehrwert bringen.
Für Nicht-Betroffene
Für alle Menschen die keinerlei Kontakt mit an Mb. Alzheimer Erkrankten haben, könnte der Welt-Alzheimer-Tag mehr bedeuten, als nur die anderen zu bedauern, zu bemitleiden, am 21. September an eine „Alzheimer-Organisation“ zu spenden, oder mit Zufriedenheit feststellen zu können selbst von dieser Krankheit weder indirekt noch direkt betroffen zu sein.
Entsprechende Öffentlichkeitsarbeit könnte am 21. September 2018, dem Welt-Alzheimer-Tag, alle Gesunden daran erinnern, dass auch sie morgen an Mb. Alzheimer erkranken könnten. Sie könnten diesen Tag zum Anlass nehmen, sich ab nun zu überlegen wie sie auf diese Möglichkeit reagieren wollen. Was würde das für die eigene Person bedeuten? Welche Auswirkungen könnte und sollte die eigene Erkrankung für Angehörige haben? Welchen dann zu setzenden medizinischen und pflegerischen Maßnahmen will man heute – als Gesunder – zustimmen und welche möchte man heute – aufgrund seiner eigenen, vernünftigen Überlegungen – ablehnen?
Das Kapitel „Meine persönliche Demenzstrategie“ des Buches „Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden“ widmet sich eben diesen Fragen. Der Facultas-Maudrich Verlag stellt das komplette Kapitel als Leseprobe und zum kostenlosen Download zur Verfügung.