um nur eine Pflegestufe zu nieder eingestuft

Was bedeutet es, nur eine Pflegestufe zu niedrig eingestuft zu sein?

Egal ob man nicht klagt, ob man die Klage verliert, ob man „nur“ nicht eingereicht hat oder keine Neubemessung der Pflegestufe verlangt hat.

Die nächst höhere Stufe nicht zu bekommen heißt: jedes Jahr weniger Pflegegeld in folgendem Ausmaß:

bei derzeitiger Pflegestufe                                    €

0                                                                         1.887,60

1                                                                         1.592,40

2                                                                         1.941,60

3                                                                         2.709,60

4                                                                         2.912,40

5                                                                         4.378,80

6                                                                         4.844,40

 

Für Wohn- und Pflegeheimbetreiber und für Institutionen, die ambulante Pflegedienste anbieten – und die ihren Stundensatz an der Pflegestufe ausrichten – ergibt das bei 50 nicht richtig eingestuften BewohnerInnen/Betreuten Personen eine mögliche Verbesserung des Betriebsergebnisses alljährlich zwischen € 94.380,– und 242.220,– €.

Ob es für eine Altenbetreuungseinrichtung lohnt, sich mit dem Thema „richtige Pflegestufe für alle Bewohner“ zu beschäftigen, ist einfach zu beantworten. Wessen Klage in einem gerichtlichen Einstufungsverfahren schon einmal zurückgewiesen wurde und wer in einem solchen Verfahren schon einmal einen Vergleich geschlossen hat, der kann davon ausgehen, dass auch andere BewohnerInnen nicht die richtige (lt. BPGG höchst mögliche) Pflegestufe haben, weil sich MitarbeiterInnen der Institution nicht ausreichend mit dem BPGG bzw. mit der Einstufungsverordnung auskennen.

Trotz der reizvollen Aussicht (mehr) Pflegegeld zu bekommen, ist es weder für Privatpersonen noch für Institutionen ratsam, leichtfertig Erhöhungsanträge zu stellen oder zu klagen. Abgesehen davon, dass jede Begutachtung öffentliche Ressourcen verbraucht, wird jede Antragstellung im jeweiligen Pflegegeld-Akt vermerkt. Es sei dahingestellt zu beurteilen, was sich Gutachter denken, die jemanden neuerlich einstufen sollen und sehen, dass dies schon der 5., 6., 10.  oder 15. Antrag ist.

Wenn die PV nachdenkt wo sie Kosten sparen kann, dann wird es nicht mehr lange dauern, und sie wird mutwillig verursachte Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Derartige Kosten betragen jedes Jahr nämlich ca. 12 Mio Euro. Gelder die nicht an Pflegebedürftige Personen ausbezahlt werden können, weil sie statt dessen in ungerechtfertigte Anträge und Klagen investiert werden müssen.

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