Patientenverfügung erneuern

Eine verbindliche Patientenverfügung muss alle 5 Jahre erneuert werden – so schreibt es das österreichi­sche Gesetz vor. In Deutschland empfiehlt das BMJV.de eine Patientenverfügung sogar einmal jährlich zu erneuern oder zu bestätigen. (Quelle: BMJV.de)

Was hat aber der Verfüger davon? „Patientenverfügung erneuern“ weiterlesen

Pflegestufen

Die SVA hat kürzlich eine Liste zum download online gestellt, wo jedermann sehen kann, wie viele Stunden pro Monat für welche Hilfs- bzw. Betreuungsleistung vorgesehen sind. Sie entspricht der Einstufungsverordnung, welche in meinem Blogbeitrag vom 8.1.2015 verlinkt ist. Damit ist die Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) für den Bürger deutlich transparenter gemacht worden. Vielleicht ist das ein Anfang. Vielleicht haben Entscheidungsträger erkannt, dass es nichts bringt sich hinter Gesetzen und Verordnungen „zu verstecken“ und mit verständlicher Information hinterm Berg zu halten. Vielleicht werden sie sogar den nächsten Schritt wagen und als Serviceleistung einen kostenlosen Pflegestufenrechner online stellen, wie es ihn bei www.pflegestufen.at gibt.

Ein leicht zu handhabender Pflegestufenrechner ist dringend notwendig. Besonders jetzt wo das Ende des Pflegegeldregresses bundesweit beschlossen wurde (Ab Anfang 2018 dürfen Bundesländer nicht mehr auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und Erbinnen/Erben). Es darf also das Vermögen von Angehörigen nicht mehr zur Deckung von Pflegeheimkosten herangezogen werden. Weiters wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige nicht mehr als Einkommen zur Berechnung für die Mindestsicherung gezählt. Zum einen werden jetzt viele bemüht sein (für Eltern) die Pflegestufe 3 zu bekommen, um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden. Andererseits werden vermehrt Erhöhungsanträge eingebracht werden, weil pflegende Angehörige nicht mehr zu befürchten brauchen, die Mindestsicherung zu verlieren, wenn sie für den Pflegebedürftigen mehr Pflegegeld bekommen.

Die Pflegestufenberechnung bei www.pflegestufen.at ist kostenlos und anonym. Die Registrierung (mit Emailadresse) ist zwar für die Verwendung des Rechners notwendig, aber es wird nirgendwo gefragt, für wen die Berechnung gemacht wird.

Pflegefall? Nein, danke!

Buch + Rücken

Mein Ratgeber „Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden“ ist ab sofort über den Buchhandel lieferbar.

Natürlich kann man seine Patientenverfügung auf viele Arten errichten. Aber für alle Arten gilt: Sie sollten sich auch nachher noch mit dem Thema beschäftigen. Das Buch zeigt viele Aspekte auf, unter denen eine Patientenverfügung gesehen werden kann.

Mit dem Buch ist die online-Anwendung PFLEGEFALLTOOL gekoppelt. Eine Software mit der Sie Ihre bereits vorhandene Patientenverfügung überprüfen, aktualisieren und erneuern können. Ich schließe mich unbedingt der Empfehlung des BMJV.de an, das jährlich einmal zu tun. Auch wenn das österreichische Patientenverfügungsgesetz das Erneuern der „verbindlichen“ Patientenverfügung nur alle 8 Jahre verlangt.

Mit PFLEGEFALLTOOL haben Sie die Möglichkeit, erste Maßnahmen selbst zu treffen, um nicht jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden, wenn Sie das nicht wollen.

PFLEGEFALLTOOL wird weiter entwickelt.

Kommentare zum Buch sind hier willkommen!

Selbstbestimmung

Du kannst – so wie das schon Generationen vor Dir gemacht haben – kritiklos über Dich ergehen lassen, was Ärzte „gut für Dich“ finden.

Du kannst Dich von einem Arzt und von einem Notar beraten lassen, ob und wann Dich ein Intensivmediziner am Leben erhalten soll oder ob er Dich sterben lassen soll.

Du kannst ihren Rat auch zu Deiner Patientenverfügung machen. Die neu aufgelegte Broschüre des BMJV hilft Dir dabei.

Du kannst aber auch selbst bestimmen, ob Du vermeiden willst im Alter jahrelang ein Pflegefall zu bleiben, oder Deinen Angehörigen zur Last zu fallen.

Mit PFLEGEFALLTOOL – die Ergänzung zur Patientenverfügung – kann jeder seinen wahren Willen erkunden, überprüfen, erneuern und schriftlich festhalten.

Tipp: Broschüre des BMJV, christliche Patientenvorsorge

Pflegefall? Nein, danke!

Das ist der Titel meines Buches, das im September 2017 im Facultas-Maudrich Verlag erscheinen wird. Der Untertitel heißt: Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden.

Es ist ein Ratgeber, der für medizinische Laien geschrieben ist. Ich habe darin versucht eine umfassende und praktikable Antwort auf den oftmals gehörten Wunsch zu geben „Sollte ich zum Pflegefall werden, möchte ich nicht jahrelang am Leben gehalten werden“. Immer mehr und immer jüngere Menschen die einen Pflegefall in ihrem (nahen) Umfeld haben, sehen mit welchen körperlichen, seelischen und nicht zuletzt auch finanziellen Belastungen solch ein Zustand sowohl für den Betroffenen als auch für seine Angehörigen verbunden ist.

Auch ich weiß, dass niemand gerne über Sterben und Tod spricht, liest oder nachdenkt – und schon gar nicht, wenn es um das eigene Sterben oder um den eigenen Tod geht. Doch wer sich durch dieses Blog klickt, dem kann ich getrost zumuten, dass er sich weder als „Verdrängungskünstler“ übt, noch „Vogel-Strauss-Politik“ betreibt, sondern jene Herausforderungen annimmt, die medizinische Fortschritte und damit höhere Lebenserwartung mit sich bringen. Höhere Lebenserwartung bedeutet nämlich oft auch längere Dauer der Pflegebedürftigkeit im Alter. Ganz besonders wenn man vielleicht an Demenz erkrankt. Deshalb habe ich dieser Eventualität ein ganzes Kapitel unter dem Titel „meine persönliche Demenzstrategie“ gewidmet.

Wenn auch Sie ein mündiger Patient sein wollen, der sich heute – als Gesunder – nicht von einem Arzt oder von einem Juristen sagen (beraten) lassen möchte, ob er „dann“ wird leben wollen oder nicht, dann sind Sie wohl bemüht Eigenverantwortung zu übernehmen. Lassen Sie sich von meinem Ratgeber „Pflegefall? Nein, danke!“ dabei helfen.