Die SVA hat kürzlich eine Liste zum download online gestellt, wo jedermann sehen kann, wie viele Stunden pro Monat für welche Hilfs- bzw. Betreuungsleistung vorgesehen sind. Sie entspricht der Einstufungsverordnung, welche in meinem Blogbeitrag vom 8.1.2015 verlinkt ist. Damit ist die Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) für den Bürger deutlich transparenter gemacht worden. Vielleicht ist das ein Anfang. Vielleicht haben Entscheidungsträger erkannt, dass es nichts bringt sich hinter Gesetzen und Verordnungen „zu verstecken“ und mit verständlicher Information hinterm Berg zu halten. Vielleicht werden sie sogar den nächsten Schritt wagen und als Serviceleistung einen kostenlosen Pflegestufenrechner online stellen, wie es ihn bei www.pflegestufen.at gibt.
Ein leicht zu handhabender Pflegestufenrechner ist dringend notwendig. Besonders jetzt wo das Ende des Pflegegeldregresses bundesweit beschlossen wurde (Ab Anfang 2018 dürfen Bundesländer nicht mehr auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und Erbinnen/Erben). Es darf also das Vermögen von Angehörigen nicht mehr zur Deckung von Pflegeheimkosten herangezogen werden. Weiters wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige nicht mehr als Einkommen zur Berechnung für die Mindestsicherung gezählt. Zum einen werden jetzt viele bemüht sein (für Eltern) die Pflegestufe 3 zu bekommen, um in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden. Andererseits werden vermehrt Erhöhungsanträge eingebracht werden, weil pflegende Angehörige nicht mehr zu befürchten brauchen, die Mindestsicherung zu verlieren, wenn sie für den Pflegebedürftigen mehr Pflegegeld bekommen.
Die Pflegestufenberechnung bei www.pflegestufen.at ist kostenlos und anonym. Die Registrierung (mit Emailadresse) ist zwar für die Verwendung des Rechners notwendig, aber es wird nirgendwo gefragt, für wen die Berechnung gemacht wird.