Pflegefall? Nein, danke!

Buch + Rücken

Mein Ratgeber „Pflegefall? Nein, danke! Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden“ ist ab sofort über den Buchhandel lieferbar.

Natürlich kann man seine Patientenverfügung auf viele Arten errichten. Aber für alle Arten gilt: Sie sollten sich auch nachher noch mit dem Thema beschäftigen. Das Buch zeigt viele Aspekte auf, unter denen eine Patientenverfügung gesehen werden kann.

Mit dem Buch ist die online-Anwendung PFLEGEFALLTOOL gekoppelt. Eine Software mit der Sie Ihre bereits vorhandene Patientenverfügung überprüfen, aktualisieren und erneuern können. Ich schließe mich unbedingt der Empfehlung des BMJV.de an, das jährlich einmal zu tun. Auch wenn das österreichische Patientenverfügungsgesetz das Erneuern der „verbindlichen“ Patientenverfügung nur alle 8 Jahre verlangt.

Mit PFLEGEFALLTOOL haben Sie die Möglichkeit, erste Maßnahmen selbst zu treffen, um nicht jahrelang als Pflegefall am Leben erhalten zu werden, wenn Sie das nicht wollen.

PFLEGEFALLTOOL wird weiter entwickelt.

Kommentare zum Buch sind hier willkommen!

Selbstbestimmung

Du kannst – so wie das schon Generationen vor Dir gemacht haben – kritiklos über Dich ergehen lassen, was Ärzte „gut für Dich“ finden.

Du kannst Dich von einem Arzt und von einem Notar beraten lassen, ob und wann Dich ein Intensivmediziner am Leben erhalten soll oder ob er Dich sterben lassen soll.

Du kannst ihren Rat auch zu Deiner Patientenverfügung machen. Die neu aufgelegte Broschüre des BMJV hilft Dir dabei.

Du kannst aber auch selbst bestimmen, ob Du vermeiden willst im Alter jahrelang ein Pflegefall zu bleiben, oder Deinen Angehörigen zur Last zu fallen.

Mit PFLEGEFALLTOOL – die Ergänzung zur Patientenverfügung – kann jeder seinen wahren Willen erkunden, überprüfen, erneuern und schriftlich festhalten.

Tipp: Broschüre des BMJV, christliche Patientenvorsorge

Pflegefall? Nein, danke!

Das ist der Titel meines Buches, das im September 2017 im Facultas-Maudrich Verlag erscheinen wird. Der Untertitel heißt: Mit der Patientenverfügung selbst entscheiden.

Es ist ein Ratgeber, der für medizinische Laien geschrieben ist. Ich habe darin versucht eine umfassende und praktikable Antwort auf den oftmals gehörten Wunsch zu geben „Sollte ich zum Pflegefall werden, möchte ich nicht jahrelang am Leben gehalten werden“. Immer mehr und immer jüngere Menschen die einen Pflegefall in ihrem (nahen) Umfeld haben, sehen mit welchen körperlichen, seelischen und nicht zuletzt auch finanziellen Belastungen solch ein Zustand sowohl für den Betroffenen als auch für seine Angehörigen verbunden ist.

Auch ich weiß, dass niemand gerne über Sterben und Tod spricht, liest oder nachdenkt – und schon gar nicht, wenn es um das eigene Sterben oder um den eigenen Tod geht. Doch wer sich durch dieses Blog klickt, dem kann ich getrost zumuten, dass er sich weder als „Verdrängungskünstler“ übt, noch „Vogel-Strauss-Politik“ betreibt, sondern jene Herausforderungen annimmt, die medizinische Fortschritte und damit höhere Lebenserwartung mit sich bringen. Höhere Lebenserwartung bedeutet nämlich oft auch längere Dauer der Pflegebedürftigkeit im Alter. Ganz besonders wenn man vielleicht an Demenz erkrankt. Deshalb habe ich dieser Eventualität ein ganzes Kapitel unter dem Titel „meine persönliche Demenzstrategie“ gewidmet.

Wenn auch Sie ein mündiger Patient sein wollen, der sich heute – als Gesunder – nicht von einem Arzt oder von einem Juristen sagen (beraten) lassen möchte, ob er „dann“ wird leben wollen oder nicht, dann sind Sie wohl bemüht Eigenverantwortung zu übernehmen. Lassen Sie sich von meinem Ratgeber „Pflegefall? Nein, danke!“ dabei helfen.

Wer entscheidet über medizinische Behandlung – Arzt oder Patient?

Ist es wirklich ein „entweder“ „oder“? Ja, über medizinische Behandlung ent­scheidet entweder der Arzt oder der Patient. Es kommt aber darauf an, über welchen Teil der Behandlung entschieden wird.

Die Frage, ob eine Behandlung medizinisch richtig oder falsch ist bzw. welche Maßnahme (Untersuchung, Medikament, Operation etc.) zum Einsatz kommt – das entscheidet, nach objektiven Kriterien, immer der Arzt, der auch die Verantwortung dafür trägt. Die Indikation für eine Maßnahme bestimmt er aufgrund von medizinischem Wissen gepaart mit ärztlicher Erfahrung, die er schon seit seiner Ausbildung sammelt. Voraussetzungen, die der Patient nicht mitbringt.

Ob der ärztliche Rat aber befolgt oder abgelehnt wird, das entscheidet (indem er sein Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt), nach subjektiven Kriterien, immer der Patient, der natürlich auch die Verantwortung für seine persönliche Entscheidung zu tragen hat. Der aufgeklärte, mündige Patient entscheidet aufgrund seiner Biographie und der Gesamtheit seiner Erfahrungen, die er im Leben gemacht hat. Voraussetzungen, die wiederum der Arzt nicht hat. Tagtäglich lehnen Millionen von Patienten ärztlichen Rat ab, z.B. wenn er lautet: Alkohol-, Nikotin- oder Drogenabstinenz, Reduktion von Übergewicht, Vermeiden von Sonneneinwirkung, ausgewogene Ernährung, gesunder Lebensstil, Stressabbau, Gesundenunter­suchung, Routinekontrolle wie Mammographie oder beim Urologen, wenn das verordnete Medikament zwar besorgt, aber nicht geschluckt wird, aber auch Impfverweigerer lehnen ärztlichen Rat bewusst ab. Bis auf ganz wenige Ausnahmen darf auch niemand gegen seinen Willen zu einer Therapie gezwungen werden.

Deshalb entscheidet nur entweder der Arzt oder der Patient. Es kann also gar keine gemeinsam getroffene Entscheidung geben. Insbesondere dann nicht, wenn sich Patientenwille und medizinischer Sachverstand diametral gegenüber stehen, wie das z.B. bei einer Patientenverfügung der Fall ist (anderenfalls es ja keiner Patientenverfügung bedarf).