Patientenverfügung und Pflegefall

Mancher macht eine Patientenverfügung (PatV) in der Hoffnung, den vielfältigen Leiden als Pflegefall zu entgehen. Die Leiden reichen von Schmerzen oder Bettlägerigkeit über Gefühl der Scham weil er gewaschen, gefüttert und gewindelt werden muss, bis hin zu Demütigung, wenn ein Dementer zwar nicht mehr weiß was er tut oder wer er ist, wohl aber erdulden muss was Pflegepersonen oder Ärzte für gut oder für richtig finden. Was heute Mitleid mit den Alten erzeugt, kann aber morgen einen selbst betreffen und zur Belastung für die eigenen Kinder werden.

im Alter kein Pflegefall sein

Diesen Wunsch kann man sich mit einer Patientenverfügung nicht erfüllen, denn: „Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist“ [§ 2 (1) PatVG].

Das heißt, die PatV wird erst wirksam, wenn sich jemand nicht mehr mitteilen kann, was im Umkehrschluss bedeutet: So lange jemand (noch) beurteilen und sagen kann welche Behandlung er zulässt oder ablehnt, so lange muss er das auch selbst tun. Anderenfalls wird stillschweigend angenommen, dass er jeder Behandlung zustimmt. (Nur bei Operationen wird die Zustimmung schriftlich verlangt.) Bei den vielen heute zur Verfügung stehenden medizinischen Möglichkeiten muss man selbst entscheiden, ob man ärztlichen Empfehlungen folgen will oder nicht. Dabei hilft Pflegefall-Tool.

Es führt Nichtmediziner zu ihrer persönlichen Meinung über Behandlung, Operation, Spitalseinweisung, Therapiefortsetzung oder Therapieabbruch. Die individuelle Entscheidung muss nämlich subjektiven Bedürfnissen gerecht werden und darf nicht nur dem medizinischen Sachverstand folgen.

Um nicht jahrelang als Pflegefall zu leiden, muss man aufhören, ärztlichen Verordnungen kritiklos nachzukommen. Fragen Sie Ihren Arzt welche Vorteile, Konsequenzen und Risiken seine Empfehlung für Sie persönlich hat, und machen Sie dann von Ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.

Warten Sie nicht bis jemand herausfindet was in Ihrer Patientenverfügung steht. Verwenden Sie frühzeitig Pflegefall-Tool und lernen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung einzusetzen, schon lange bevor Sie im „bewusstlosen Zustand“ sind.

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