Pflegegeld planen

Diese persönliche Aussendung stand am Ende der Email-Serie von PFLEGESTUFEN.AT zur Information über Erneuerung der Seite, über neue Features und über e-Books.

PFLEGESTUFEN.AT bedient heute drei Gruppen von älteren Menschen: Die einen haben so wenig Pension bzw. Einkommen, dass sie Pflegegeld für ihren Lebensunterhalt brauchen. Für die zweite Gruppe ist die Situation nicht weniger demütigend. Diese Personen müssen (erstmals selbst) eingestehen, bei Verrichtungen des täglichen Lebens Unterstützung zu brauchen. Sie wissen auch, dass sie früher oder später noch mehr Hilfe brauchen werden. Unlängst meldete sich eine Userin vom Newsletter mit folgender Begründung ab: „Ich habe bereits Pflegestufe 2, sodass die Information nicht mehr relevant ist.“ Diese Dame zählt nicht mehr zur zweiten Gruppe. Und schließlich gibt es die dritte Gruppe von Pflegebedürftigen, für die sich Angehörige (z.B. Kinder oder Enkelkinder) um Pflegegeld bemühen.

Sie lesen also diese Zeilen wahrscheinlich aus Interesse am Thema Pflegegeld und weil Sie zu einer der drei Gruppen gehören, die ohne Zeitverlust das höchstmögliche Pflegegeld bekom­men wollen, das zusteht. Sie wollen keine Ablehnung erhalten, so wie jährlich fast 60.000 Personen, die ohne Planung und unvorbereitet immer wieder einen neuen Antrag stellen. Das ist nämlich kontraproduktiv.

Ja, es bedarf Vorbereitung und Planung. Und zwar sowohl für jeden Antrag um Pflegegeld, und erst recht für die Entscheidung nach Erhalt eines negativen Bescheides – ob klagen oder nicht klagen.

Aussichtslose Anträge vermeiden

Aussichtslose Anträge verschlingen jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge an administra­tiven Kosten, die nicht als Pflegegeld ausbezahlt werden können.

zu bedenken

Jeder Antrag ist im Pflegegeldakt vermerkt und sagt dem nächsten Gutachter, wie oft der Pflegegeldwerber bisher schon mit Einstufungen unzufrieden war. Ein Gutachter der den 10. oder noch höheren Antrag eines Antragstellers in Händen hält, denkt sich spätestens im Laufe der Begutachtung seinen Teil. Mit jedem abgelehnten Antrag beginnt neuerlich eine einjährige Sperrfrist zu laufen. Selbiges trifft auch auf Klagen gegen ergangene Pflegegeldbescheide zu.

mein Rat

  • Bestimmen Sie alle 6 – 12 Monate, aber auch bei merklicher Verschlechterung des Zustandes, die Pflegestufe bei pflegestufen.at: anonym und kostenlos. Das ist auch ohne Zutun des Betroffenen möglich.
  • Vergleichen Sie das berechnete Ergebnis mit der aktuell zuerkannten Pflegestufe.
  • Kaufen Sie einmalig das passende e-Book aus der Reihe „so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe …“, das nach der Berechnung angeboten wird. Daraus lernen Sie wann die nächst höhere Pflegestufe möglich ist.
  • Besuchen Sie die neuen Seiten Pflegestufe 3 oder Pflegegeldklage.
  • Haben Sie dennoch einen abschlägigen Bescheid bekommen, sparen Sie Zeit, Nerven und Anwaltskosten, indem Sie die Information aus dem e-Book „Pflegegeld-Klage mit guten Chancen auf Erfolg“ kennen.

Alles Gute wünscht Ihnen
Ihr Dr. Wilhelm Margula