Seine Patientenverfügung auch digital überprüfen

Besonders 60+ Jährige erhoffen sich zu Recht, als Pflegefall nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, wenn sie die Empfehlung des BMJV.de befolgen, ihre Patientenverfügung einmal jährlich zu erneuern.

seine Patientenverfügung überprüfen

Egal woher die Patientenverfügung stammt, ob aus dem Internet, oder ob sie ein Notar errichtet hat, das alljährliche Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern muss jeder selbst besorgen. Denn nur ich kann bestimmen, ob Ärzte um mein Leben kämpfen sollen oder ob ich das nicht mehr will.

Bei jedem Erneuern seines Dokuments fragt man sich auf’s Neue: „Wenn mir morgen etwas zustößt, sodass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann, und sich mein Zustand nicht mehr bessern wird: Sollen die im Dokument genannten Maßnahmen wirklich nicht mehr unternommen werden, um mich zu retten? Oder habe ich mit meinem Leben doch noch nicht abgeschlossen, weil sich inzwischen manches wieder zum Positiven verändert hat?“

Für 60+ Jährige die unsicher sind ob es richtig ist eine Maßnahme abzulehnen, habe ich eine Software entwickelt, mit der sie ihre Patientenverfügung zusätzlich auch digital überprüfen können. Diese komplexe Software liegt als Prototyp vor und soll bald auch als App erhältlich sein.

Um nur 9,90/Jahr berechnet die App dann jederzeit und unkompliziert das ein­deutige Ergebnis für beliebig viele Maßnahmen. Nach Eingabe der angefragten Maßnahme definieren Antworten des Users seine Situation. Aus der „Situation des Users“ und aus altenmedizinischer Kompetenz berechnet der Algorithmus ein Ergebnis, das der User mit seinem Gefühl vergleichen kann.

seine Patientenverfügung aktualisieren,

Sollte man die eine oder andere Maßnahme zusätzlich ablehnen wollen, kann man seine Patientenverfügung auch digital aktualisieren. Sei es eine Maßnahme die man z.B. beim Besuch im Pflegeheim bei anderen gesehen hat, oder ein Me­dikament, das man (auch selbst) nicht mehr schlucken möchte. Indem er durch die Fragen und Antworten der App geleitet wird, erkennt der User was für seine Entscheidung wichtig ist. Er wird schließlich sein Gefühl mit dem berechneten Ergebnis vergleichen.

seine Patientenverfügung erneuern

Wer nur Datum und Unterschrift auf seine Patientenverfügung setzt, hat das Dokument schon erneuert. Doch um später überzeugend zu beweisen, dass es sich um den eigenen, freien Willen gehandelt hat, braucht es mehr.

Wie beim Überprüfen und Aktualisieren, geht die Software auch beim Erneuern der Patientenverfügung neue Wege: Fragen und Antworten jeder Berechnung kann man im PDF Format ausdrucken. Die gesammelten Ausdrucke liefern mor­gen den Beweis und die Begründung für den eindeutigen Willen des Patienten.

seine Patientenverfügung mit Angehörigen besprechen

Oft wird übersehen: Meine Patientenverfügung werde ich weder selbst noch direkt an den Arzt übergeben. Stets wird ein Dritter das Originaldokument vorlegen müssen, in dem ich Unterlassung der Behandlung verlange. Damit dieser Dritte (im Idealfall der Vorsorgeberechtigte) meine Wünsche rasch depo­niert und sie bei Ärzten auch „durchkämpft“ ist es unumgänglich, dass er Zugang zum Originaldokument hat, dass er dessen Inhalt kennt, und nicht zuletzt muss auch er bereit sein, meinem Willen zu entsprechen. Deshalb ist es notwendig, schon im Voraus mit Angehörigen (zumindest mit Bevollmächtigten) darüber zu sprechen. Denn ein Streit zwischen Arzt und Angehörigen oder unter Angehö­rigen – der womöglich vor Gericht ausgetragen wird – kann die Umsetzung des Patientenwillens auch um 10 Jahre verzögern. (BGH-Urteil: XII ZB 61/16, BGH-Beschluss XII ZB 107/18).

Auch hier braucht der Verfügende Unterstützung. Wie eröffne ich das Gesprächmit Angehörigen? Welche Themen soll es beinhalten? Was mache ich wenn der Angehörige sagt: „Das ist jetzt doch gar nicht aktuell“, oder er erklärt: „Du kannst von mir nicht verlangen, Dich einfach sterben zu lassen“.

Die Fragen und Antworten einer Berechnung der neuen App können der „rote Faden“ für Gespräche mit Angehörigen sein, die zeitgleich mit dem Überprüfen, Aktualisieren und Erneuern seiner Patientenverfügung geführt werden sollen.

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