Impfpflicht gegen Covid 19 aus meiner ärztlichen Sicht

Viele Menschen lehnen es ab, in gesundheitlichen Belangen vorgeschrieben oder gar aufgezwungen zu bekommen, was sie tun sollen.

Aber Selbstbestimmung und Autonomie implizieren Eigenverantwortung. Wer es bevorzugt die Zustimmung zu einer notwendigen Operation zu verweigern, oder wer das Krankenhaus gegen Revers verlässt und auch wer ein ihm verordnetes Medikament besorgt aber nicht einnimmt, der ist alleine für Konsequenzen verantwortlich, die sich aus seinem Handeln, Verhalten oder Unterlassen ergeben. Wer sein Selbstbestimmungsrecht informiert ausübt, der handelt in Eigenverantwortung und nimmt alle sich daraus ergebenden Folgen auf sich.

Deshalb vorweg meine Meinung zu Covid 19: Impfpflicht NEIN, aber auch keine „kostenlose“ Behandlung mehr für Ungeimpfte, die an Covid 19 erkranken. Achtung: Das heißt nicht „keine Behandlung“. Sondern: der ungeimpfte, an Covid 19 Erkrankte muss für Behandlungskosten selbst aufkommen, die sich im Zusammenhang mit einer Covid 19 Erkrankung ergeben. Vielleicht wird es private Krankenversicherer geben, die dieses Risiko versichern.

keine Impfpflicht, weil

  1. Autonomie und Selbstbestimmung sind auch im medizinischen Bereich zu wahren. Der höchstpersönliche Wille von informierten, einsichts- und entscheidungsfähigen Personen ist stets Handlungs- und Behandlungsgrenze für Ärzte. Der Patientenwille bedarf keiner Erklärung oder Begründung. Er ist zu akzeptieren und zu respektieren, auch wenn er dem allgemeinen oder medizinischen Sachverstand widerspricht.

    Autonomie und Recht auf Selbstbestimmung enden aber dort, wo sie auf Autonomie und Selbstbestimmung anderer Personen treffen, oder Strafbares verlangen. Z.B. kann auch in einer Patientenverfügung der Wunsch nach „aktiver Sterbehilfe“ nicht verfügt werden.
  2. Selbstbestimmung impliziert Eigenverantwortung für daraus entstehende Folgen.
  3. Das Thema Impfpflicht führt in Österreich offenbar zur Spaltung der Gesellschaft

keine kostenlose Covid19-Behandlung, weil …

  1. Wir befinden uns in einer Pandemie, in der Fachleute vorgeben wie sie zu beherrschen bzw. zu bekämpfen ist.
  2. Es gilt als EBM (evidence based medicine), dass die Impfung in hohem Maß vor spitalspflichtigen, schweren Verläufen einer Covid-Infektion schützt.
  3. Impfungen sowie der Booster werden für alle Bürger „kostenlos“ zu Verfügung gestellt.
  4. Auch dem ungeimpften, an COVID Erkrankten stand es frei, die Impfung („kostenlos“) in Anspruch zu nehmen, um sich vor einem schweren Infektionsverlauf zu schützen. In Eigenverantwortung hat er die Impfung aber abgelehnt, weil er dachte/hoffte trotz Infektion keinen schweren Verlauf zu erleiden.
  5. Solidarität:
    a) Die Anzahl von Intensivbetten ist für einen durchschnittlichen Bedarf ausgelegt. Zusätzliche Intensivbetten wegen Covid19 Behandlungen können nur in begrenzter Zahl bereitgehalten werden. Dabei wird von geimpften Personen ausgegangen, weil die Impfung kostenlos zu Verfügung steht.

    b) Ein Solidaritätsprinzip im SV-Wesen verlangt von jedem Solidarität. Das umfasst auch das Mitwirken, einen Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Mir ist bewusst, dass meine Meinung das System nicht verändern kann und nicht verändern wird.

Argumente

Manche Länder verlangen für die Einreise (auch von 3fach Geimpften) den Nachweis einer aufrechten Krankenversicherung, die im Falle einer COVID Erkrankung für die Behandlungskosten aufkommt.

Wer abseits von gesicherten Pisten geborgen werden muss, wird für verursachte Kosten auch selbst aufkommen müssen. Ebenso muss selbst für Schäden aufkommen, wer (Haftpflicht)Versicherer durch sein Verhalten von der Leistungspflicht befreit hat.

Eine auf ein Individuum beschränkte Erkrankung, ungeachtet ob sie durch das Individuum selbst verursacht wurde (z.B. Rauchen, Alkohol etc.), ob durch andere verursacht (passiv-Rauchen, Luftverschmutzung), oder schicksalhaft eingetreten (z.B. Krebsleiden), ist nicht vergleichbar mit übertragbaren (ansteckenden) Krankheiten und schon gar nicht mit dem schweren Verlauf einer Infektion während der Pandemie.

Auch der Patientenwille sich für Palliativmedizin zu entscheiden, anstatt einer medizinisch indizierten Therapiemöglichkeit zuzustimmen, ist nicht zu vergleichen mit dem Zuwiderhandeln gegen die von allen Fachleuten empfohlene, alternativlose Impfung zum eigenen Schutz vor schwerem Verlauf und zum Eindämmen bzw. Bekämpfen der aktuellen Pandemie.

Geforderte gesetzliche Verankerung der „Unversehrtheit“. Auch heute darf kein Arzt ohne Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters die Integrität des Körpers verletzen. (§ 110 StGB)

So vielschichtige Themen wie an der Frage nach „Impfpflicht bei Covid“ beteiligt sind, z.B. Interesse der Allgemeinheit gegenüber individuellem Interesse, Schutz und Sicherheit der Allgemeinheit während einer Pandemie/Epidemie, Ethik, Selbstbestimmung, Autonomie und ihre Grenzen, Einschränken von persönlichen Grundrechten, Epidemiegesetz, Mehrheitsentscheidung, Demokratiepolitik usw., bedürfen einer breiten Diskussion unter den jeweiligen Fachleuten. Sie lassen sich nicht zu „einer“ Essenz komprimieren, und sie lassen sich nicht an einem individuellen Beispiel argumentieren oder festmachen. All diese Themen lassen sich aber auch nicht auf eine eindeutige Antwort zur „Impfpflicht bei COVID“ reduzieren.

impfen

Als Nichtjurist möchte ich mich nicht mit der Frage Selbstbestimmung versus Impfpflicht auseinandersetzen. Trotzdem möchte ich zu diesem Thema etwas sagen.

Haben Sie Ihre Kinder lt. Impfplan impfen lassen? Sind Sie selbst gegen Grippe, FSME, Tetanus etc. geimpft? Diese Krankheiten treten eventuell epidemisch oder endemisch auf, aber nicht als Pandemie.

Gäbe es eine Impfung gegen „Krebs“, gegen Parkinson, gegen Alzheimer usw. – würden Sie sich impfen lassen?

Bei jedem Medikament kann es mehr oder weniger unangenehme und sogar gefährliche Nebenwirkun­gen geben. Das ist in jedem Beipackzettel nachzulesen. Denn ein Stoff ohne Nebenwirkung hat meist auch keine Wirkung.

Als ich mich in der Einleitung meines Patientenratgebers „Pflegefall? Nein, danke!“ mit der Relevanz von medizinischen Statistiken für das einzelne Individuum beschäftigte, konnte ich nicht ahnen, wie viele Menschen 3 Jahre später– infolge Corona – mit medizinischen Statistiken und Zahlen beeinflusst werden können.

Obwohl alle Zahlen ganz eindeutig für Hygienemaßnahmen inklusive MNS und für Impfung gegen Coronaviren sprechen, gibt es Laien die glauben, es für sich und für andere besser zu wissen.

Statistiken sollten für individuelle medizinische Entscheidungen nie die einzige Entscheidungsgrundlage sein. Denn Patient*innen werden nie mit 100%iger Sicherheit wissen können, zu welcher statistischen Gruppe sie gehören werden – zu der kleinen Gruppe, bei der eine Nebenwirkung auftritt oder zu der Kohorte bei der keine Nebenwirkung und keine Komplikation eintritt.

Dem Betroffenen kann es egal sein ob er 1 von 1.000.000 oder 1 von 100 war, wenn ihn eine Komplika­tion oder eine Krankheit getroffen hat. Deshalb halte ich es für vernünftiger wenn Nichtmediziner, die Gott sei Dank nicht wissen, welche Komplikationen und Schäden mit Krankheiten und mit Therapien verbunden sein können, von Anfang an nicht an Statistiken und Wahrscheinlichkeiten denken, sondern mit Zuversicht auf die eigene Gesundheit und auf die Wirkung der Therapie oder Verhaltensweise vertrauen, die ihnen ihre Ärzt*innen aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung vorschlagen. Schreiben Sie in den Kommentar wie Sie künftig vorhaben mit Impfungen umzugehen.

Caritas präsentiert Pflegegeld-Gutachten[1] – Replik

Die im vom Caritas Präsidenten M. Landau präsentierten Pflegegeld-Gutachten beschriebenen Schwachstellen sind schon lange bekannt und sind – zumindest für den Einzelnen – relativ einfach zu beheben.

Caritas-Präsident Michael Landau nannte am 29.6.21 politisch herbeizuführende Änderungen für eine Pflegereform (zB zusätzliche Pflegkräfte, Erhöhung des Pflegebedarfs für Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden/Monat, oder Einbeziehen von aktivierender Pflege in das Bundespflegegeld­gesetz). Gleichzeitig wurde auch ein Gutachten zum Pflegegeldsystem präsentiert. Meine Replik bezieht sich auf die darin beschriebenen Schwachstellen. Genau diese Schwachstellen kann jeder für sich schon seit 2014 – also seit 7 Jahren – reparieren. So lange gibt es das Portal www.pflegestufen.at, wo jeder kostenlos berechnen kann, welche Pflegestufe voraussichtlich zuerkannt werden wird. Niemand muss also auf die Pflegereform warten, wobei ohnehin mehr als fraglich ist, ob diese als Schwachstellen beschriebenen Mängel überhaupt behoben werden können.

  1. schwierige Situation während der Begutachtung

„Für Angehörige ist es sehr problematisch, dass Angehörige und Pflegebedürftige gleich­zeitig befragt werden. Auf der einen Seite will sich der oder die Pflegebedürftige bei diesen Besuchen von seiner bzw. ihrer besten Seite zeigen, auf der anderen Seite wollen Ange­hörige die Pflegebedürftigen nicht bloßstellen.“

Lösung: Der Pflegestufenrechner von www.pflegestufen.at ist anonym, kostenlos und zeitlich ungebunden. Das heißt man kann ihn mehrmals und völlig ohne Stress verwenden. Man kann ihn im Beisein des Pflegebedürftigen verwenden, aber auch alleine, ohne dass der Pflegebedürftige davon wissen muss. An unterschiedlichen Antworten lassen sich auch Auswirkungen in der Pflegestufe ablesen, die sich dadurch ergeben.

„Außerdem sind sie meist nicht ausreichend vorinformiert.“

Lösung: Wer sich die Mühe macht und recherchiert, der findet auf der Website ausführliche Vorinformationen. Kostengünstige e-Books zu jeder Pflegestufe bzw. zur Klage enthalten alle wichtigen Detailinformation und ergänzen die Gratis-Berechnung der Pflegestufe .

Im Rahmen der Fach-Beratung instruiert Dr. Margula, wie das Problem Dissonanz zwischen aktueller Situation und vorwiegend benötigter Hilfe zur Zufriedenheit der Gutachter, der Angehörigen und nicht zuletzt zum Vorteil der Pflegegeldwerber zu lösen ist.

  • mangelhafte Begutachtungspraxis

„Der Großteil der von Betroffenen und Beratenden wahrgenommenen Probleme, z.B. bei der Einstufung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wären durch konsequente Anwendung bereits bestehender rechtlicher Vorgaben vermeidbar.“

Niemand kann ernsthaft erwarten, dass GutachterInnen bei der Fließbandarbeit, die sie bei der Pflegegeldeinstufung leisten müssen, noch zusätzlich suchen und tüfteln, welche Möglichkeiten in einem bestimmten Fall eventuell zu einer höheren Pflegestufe führen könnten. Was für den Anspruchsberechtigten zwar allmonatlich einen 3-stelligen Eurobetrag mehr an Pflegegeld bedeuten kann, würde dem Gutachter einen deutlichen Mehraufwand verursachen, wofür er aber keinen Cent mehr an Honorar bekommt.

Lösung: Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, wenn zB nur wenige Stunden auf die nächst höhere Pflegestufe fehlen, auch das erfährt man im Rahmen der Pflegegeldberatung durch den Experten. Weil die Beratung auf den Antworten aufbaut, die beim Rechner gegeben wurden, wird die Fachberatung bei www.pflegestufen.at zu einem sehr moderaten Preis angeboten.

  • unzureichende Erklärung über den Klagsweg

„Wenn seit über zehn Jahren mehr als 50% der Pflegegeldklagen bei Gericht mit einer höheren Einstufung enden, so spricht dies eine deutliche Sprache. Die meisten Betroffenen aber beschreiten diesen oft als sehr belastend empfundenen Klagsweg erst gar nicht.“

Dass bei Pflegegeldklagen oft eine höhere Pflegestufe erreicht wird, hat denselben Grund wie zuvor beschrieben. Beim individuellen und sehr ausführlichen gerichtlichen Einstufungsverfahren, wo es u.a. auch Möglichkeiten gibt, auf Fehler bei der ursprünglichen Einstufung hinzuweisen und die Möglichkeit zur Befragung des Gutachters gibt, wo also ein Anwalt und (im besten Fall auch) ein Richter sich bemühen zu helfen, kann es selbstverständlich bessere Ergebnisse geben.

Lösung: Aber auch in diesem Punkt, ob man den Klagsweg besser beschreiten soll oder nicht, bietet das Portal www.pflegestufen.at niederschwellige, stufenweise und kompetente Unterstützung. Neben der kostenlosen Informationsseite gibt es nähere Details im e-Book „Pflegegeldklage mit guten Chancen auf Erfolg“, und für individuelle Auskünfte ist die Beratung durch den Fachmann vorgesehen.

Das Portal soll nicht Beihilfe leisten, wenn jemand Pflegegeld „erschwindeln“ möchte das nicht gebührt. Das kann bei einem digitalen Instrument für Screening und Information auch nicht der Fall sein, solange die gesetzlich relevanten Kriterien letztlich durch Gutachter*innen erhoben werden.

Die im Gutachten der Caritas beschriebenen Schwachstellen sind schon lange bekannt. Es ist fraglich, ob und wenn ja, wann und wie die Politik diese Schwachstellen generell beheben will oder beheben kann. Der Erfinder des Pflegestufenrechners bietet mit dem Portal schon seit 7 Jahren Abhilfe dagegen. Bisher haben schon knapp 125.000 kostenlos berechnete Pflegestufen dabei geholfen, dass jeder die höchstmögliche Pflegestufe bekommt, die ihm gesetzlich zusteht.

Beste Grüße
Ihr Team von
pflegestufen.at


[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210629_OTS0141/caritas-praesentiert-pflegegeld-gutachten-bundesregierung-darf-jetzt-keine-zeit-verlieren-knapp-500000-betroffene-auf-reform-angewiesen

Deutscher Ärztetag hebt Verbot der Suizidbeihilfe auf

Mit Streichung der entsprechenden Passage aus der Musterberufsordnung ist das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe am 5.5.2021 gefallen.

Warum war es deutschen Ärzten wichtiger sich rasch in Position zu bringen (vor Juristen oder bevor überhaupt behördliche Zugangsregelungen existieren), als dafür zu kämpfen, dass eine neue gesetzliche Regelung Ärzte als Suizidhelfer nicht zulässt? Wollen sie die „Götter in Weiß“ bleiben, die darüber entscheiden, ob jemandem Zugang zum Suizidmittel gewährt werden wird oder nicht?

Selbstbestimmt über sein Lebensende entscheiden dürfen heißt aber, auch ohne das Urteil eines Arztes und auch ohne ärztliche Verordnung an ein legales Suizidmittel gelangen zu können. Somit sollte der Gesetzgeber JEDEM Suizidwilligen den Zugang zum Suizid ebenso ermöglichen wie die straffreie Assistenz dazu.

Suizidassistenz darf nicht Leistung von Ärzten sein. Ärzte mögen zwar in der Suizidprävention tätig sein und Palliativmedizin betreiben. Sie dürfen aber weder für die Beschaffung (Verordnung) eines Suizidmittels zuständig sein, noch sollen ihnen Zubereitung oder Darreichung des Suizidmittels erlaubt oder gar vorbehalten sein. Diese Hilfen kann ja jeder vernünftige Erwachsene besorgen.

Wenn „Beihilfe zum Suizid“ nicht rasch zum Geschäft „Tötung auf Verlangen“ mutieren soll, dann müssen sich Ärzte aus assistiertem Suizid herausnehmen.