Caritas-Präsident Michael Landau nannte am 29.6.21 politisch herbeizuführende Änderungen für eine Pflegereform (zB zusätzliche Pflegkräfte, Erhöhung des Pflegebedarfs für Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden/Monat, oder Einbeziehen von aktivierender Pflege in das Bundespflegegeldgesetz). Gleichzeitig wurde auch ein Gutachten zum Pflegegeldsystem präsentiert. Meine Replik bezieht sich auf die darin beschriebenen Schwachstellen. Genau diese Schwachstellen kann jeder für sich schon seit 2014 – also seit 7 Jahren – reparieren. So lange gibt es das Portal www.pflegestufen.at, wo jeder kostenlos berechnen kann, welche Pflegestufe voraussichtlich zuerkannt werden wird. Niemand muss also auf die Pflegereform warten, wobei ohnehin mehr als fraglich ist, ob diese als Schwachstellen beschriebenen Mängel überhaupt behoben werden können.
- schwierige Situation während der Begutachtung
„Für Angehörige ist es sehr problematisch, dass Angehörige und Pflegebedürftige gleichzeitig befragt werden. Auf der einen Seite will sich der oder die Pflegebedürftige bei diesen Besuchen von seiner bzw. ihrer besten Seite zeigen, auf der anderen Seite wollen Angehörige die Pflegebedürftigen nicht bloßstellen.“
Lösung: Der Pflegestufenrechner von www.pflegestufen.at ist anonym, kostenlos und zeitlich ungebunden. Das heißt man kann ihn mehrmals und völlig ohne Stress verwenden. Man kann ihn im Beisein des Pflegebedürftigen verwenden, aber auch alleine, ohne dass der Pflegebedürftige davon wissen muss. An unterschiedlichen Antworten lassen sich auch Auswirkungen in der Pflegestufe ablesen, die sich dadurch ergeben.
„Außerdem sind sie meist nicht ausreichend vorinformiert.“
Lösung: Wer sich die Mühe macht und recherchiert, der findet auf der Website ausführliche Vorinformationen. Kostengünstige e-Books zu jeder Pflegestufe bzw. zur Klage enthalten alle wichtigen Detailinformation und ergänzen die Gratis-Berechnung der Pflegestufe .
Im Rahmen der Fach-Beratung instruiert Dr. Margula, wie das Problem Dissonanz zwischen aktueller Situation und vorwiegend benötigter Hilfe zur Zufriedenheit der Gutachter, der Angehörigen und nicht zuletzt zum Vorteil der Pflegegeldwerber zu lösen ist.
- mangelhafte Begutachtungspraxis
„Der Großteil der von Betroffenen und Beratenden wahrgenommenen Probleme, z.B. bei der Einstufung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wären durch konsequente Anwendung bereits bestehender rechtlicher Vorgaben vermeidbar.“
Niemand kann ernsthaft erwarten, dass GutachterInnen bei der Fließbandarbeit, die sie bei der Pflegegeldeinstufung leisten müssen, noch zusätzlich suchen und tüfteln, welche Möglichkeiten in einem bestimmten Fall eventuell zu einer höheren Pflegestufe führen könnten. Was für den Anspruchsberechtigten zwar allmonatlich einen 3-stelligen Eurobetrag mehr an Pflegegeld bedeuten kann, würde dem Gutachter einen deutlichen Mehraufwand verursachen, wofür er aber keinen Cent mehr an Honorar bekommt.
Lösung: Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, wenn zB nur wenige Stunden auf die nächst höhere Pflegestufe fehlen, auch das erfährt man im Rahmen der Pflegegeldberatung durch den Experten. Weil die Beratung auf den Antworten aufbaut, die beim Rechner gegeben wurden, wird die Fachberatung bei www.pflegestufen.at zu einem sehr moderaten Preis angeboten.
- unzureichende Erklärung über den Klagsweg
„Wenn seit über zehn Jahren mehr als 50% der Pflegegeldklagen bei Gericht mit einer höheren Einstufung enden, so spricht dies eine deutliche Sprache. Die meisten Betroffenen aber beschreiten diesen oft als sehr belastend empfundenen Klagsweg erst gar nicht.“
Dass bei Pflegegeldklagen oft eine höhere Pflegestufe erreicht wird, hat denselben Grund wie zuvor beschrieben. Beim individuellen und sehr ausführlichen gerichtlichen Einstufungsverfahren, wo es u.a. auch Möglichkeiten gibt, auf Fehler bei der ursprünglichen Einstufung hinzuweisen und die Möglichkeit zur Befragung des Gutachters gibt, wo also ein Anwalt und (im besten Fall auch) ein Richter sich bemühen zu helfen, kann es selbstverständlich bessere Ergebnisse geben.
Lösung: Aber auch in diesem Punkt, ob man den Klagsweg besser beschreiten soll oder nicht, bietet das Portal www.pflegestufen.at niederschwellige, stufenweise und kompetente Unterstützung. Neben der kostenlosen Informationsseite gibt es nähere Details im e-Book „Pflegegeldklage mit guten Chancen auf Erfolg“, und für individuelle Auskünfte ist die Beratung durch den Fachmann vorgesehen.
Das Portal soll nicht Beihilfe leisten, wenn jemand Pflegegeld „erschwindeln“ möchte das nicht gebührt. Das kann bei einem digitalen Instrument für Screening und Information auch nicht der Fall sein, solange die gesetzlich relevanten Kriterien letztlich durch Gutachter*innen erhoben werden.
Die im Gutachten der Caritas beschriebenen Schwachstellen sind schon lange bekannt. Es ist fraglich, ob und wenn ja, wann und wie die Politik diese Schwachstellen generell beheben will oder beheben kann. Der Erfinder des Pflegestufenrechners bietet mit dem Portal schon seit 7 Jahren Abhilfe dagegen. Bisher haben schon knapp 125.000 kostenlos berechnete Pflegestufen dabei geholfen, dass jeder die höchstmögliche Pflegestufe bekommt, die ihm gesetzlich zusteht.
Beste Grüße
Ihr Team von
pflegestufen.at
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210629_OTS0141/caritas-praesentiert-pflegegeld-gutachten-bundesregierung-darf-jetzt-keine-zeit-verlieren-knapp-500000-betroffene-auf-reform-angewiesen