Deutscher Ärztetag hebt Verbot der Suizidbeihilfe auf

Mit Streichung der entsprechenden Passage aus der Musterberufsordnung ist das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe am 5.5.2021 gefallen.

Warum war es deutschen Ärzten wichtiger sich rasch in Position zu bringen (vor Juristen oder bevor überhaupt behördliche Zugangsregelungen existieren), als dafür zu kämpfen, dass eine neue gesetzliche Regelung Ärzte als Suizidhelfer nicht zulässt? Wollen sie die „Götter in Weiß“ bleiben, die darüber entscheiden, ob jemandem Zugang zum Suizidmittel gewährt werden wird oder nicht?

Selbstbestimmt über sein Lebensende entscheiden dürfen heißt aber, auch ohne das Urteil eines Arztes und auch ohne ärztliche Verordnung an ein legales Suizidmittel gelangen zu können. Somit sollte der Gesetzgeber JEDEM Suizidwilligen den Zugang zum Suizid ebenso ermöglichen wie die straffreie Assistenz dazu.

Suizidassistenz darf nicht Leistung von Ärzten sein. Ärzte mögen zwar in der Suizidprävention tätig sein und Palliativmedizin betreiben. Sie dürfen aber weder für die Beschaffung (Verordnung) eines Suizidmittels zuständig sein, noch sollen ihnen Zubereitung oder Darreichung des Suizidmittels erlaubt oder gar vorbehalten sein. Diese Hilfen kann ja jeder vernünftige Erwachsene besorgen.

Wenn „Beihilfe zum Suizid“ nicht rasch zum Geschäft „Tötung auf Verlangen“ mutieren soll, dann müssen sich Ärzte aus assistiertem Suizid herausnehmen.

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