Weil Patienten zuhause nicht ausreichend ernährt oder hygienisch versorgt werden können, werden sie unter dem Titel „soziale Indikation“ in ein Akutspital eingewiesen oder (oft monatelang) im Spital behalten.
Sollte „soziale Indikation“ für Spitalseinweisung und für übergebührlich lange Spitalsaufenthalte verboten sein, statt dessen aber die Überstellung des Patienten in ein Pflegeheim/auf einen Pflegplatz möglich (bzw. zwingend notwendig) sein?