Pflegegeldklage zurückziehen

Klage gegen Pflegegeldbescheid zurückziehen

Haben Sie gegen einen Bescheid über die Pflegestufe geklagt, und der gerichtlich bestellte Gutachter gelangte zum gleichen Ergebnis wie der Erstgutachter, dann schlägt der Richter/die Richterin Ihnen vielleicht vor, die Klage zurückzuziehen. Die Vorteile für Sie (Sperrfristen) wurden Ihnen erklärt.

Niemand will Ihnen vorenthalten was Ihnen gebührt. Aber ehrlich, warum sollte sich jemand besonders anstrengen, für Sie ein Ergebnis herauszuholen, das vielleicht besser ist als die Norm? Das Erstellen von Einstufungsgutachten ist eine „Fließband­arbeit“. Sie ist auf Massen ausgerichtet und deshalb auch relativ schlecht bezahlt. Ja, ein Erfolg würde für Sie bedeuten jeden Monat einen 3-stelligen Eurobetrag mehr an Pflegegeld zu bekommen, nicht aber für den Gutachter.

Es versteht sich von selbst, dass nur ein Sachverständiger, also wer Experte auf dem Gebiet ist, nicht aber ein Jurist, ein Einstufungsgutachten auf Richtigkeit (vollständig, objektiv, schlüssig) beurteilen und überprüfen kann. Deshalb wird sich kein*e Richter*in von Ihnen oder von Ihrem Rechtsbeistand überzeugen lassen, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige Fehler begangen hat.

Den Vorschlag die Klage zurückzuziehen sollten Sie immer annehmen. RichterInnen machen den Vorschlag nämlich nachdem auch das vom Gericht bestellte Gutachten keine Chance zulässt, die vom Kläger erhoffte Pflegestufe zu erreichen.

Wie kommt es überhaupt zu dieser Situation?

Verantwortlich für die Situation seine Klage zurückzuziehen, sind zwei Gründe:

  1. Ungenügende Prüfung ob das Erstgutachten (PVA) Fehler enthielt. Ein objektives, vollständiges und schlüssiges Gutachten zu bekämpfen wird kaum Erfolg haben.
  2. Ein etwaiger Fehler im Erstgutachten blieb unerkannt, und in der Klage wurde auch nicht darauf hingewiesen. Bleibt ein solcher Fehler unbemerkt, kann er auch vom Gerichtsgutachter leicht übernommen werden. Anmerkung: Der Fehler wird bei künftigen Gutachten wahrscheinlich auch übersehen werden.

Fazit: Bevor man klagt genau prüfen, ob die Klage Chancen auf Erfolg haben kann. Tipp: e-Book „Pflegegeld-Klage mit guten Chancen auf Erfolg“

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