assistierter Suizid neuerlich debattiert

Im Deutschen Bundestag steht wieder einmal eine Debatte um Straffreiheit für Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) an.

STERBEHILFE

Es beginnt schon damit, dass der Begriff „assistierter Suizid“ auf der Agenda steht, um ja nicht die Deutschen – allgemein verständlichen, vielleicht auch schockierenden Worte – „Beihilfe zur Selbsttötung“ zu verwenden. Gerne wird dabei auch der bewusst unklare (weil nicht als aktive, passive oder indirekte Sterbedhilfe definierte) Begriff „Sterbehilfe“ in verharmlosender oder bamherziger Weise verwendet. Auch der heroisierende Begriff „Freitod“ wird gerne anstelle von Selbsttötung verwendet. Ich sehe das Wort „Selbsttötung“ nicht wertend – weil ich jedem zubillige sein Leben straffrei, selbst beenden zu dürfen. Dennoch will ich den Akt per se nicht „schöner“ beschreiben als das, was er objektiv gesehen ist.

SELBSTBESTIMMT

Wer für einen „selbstbestimmten“ Tod eintritt, der sollte gleichzeitig fordern, dass jeder Suizidwillige seinen Wunsch auch „bestimmt selbst“ umsetzen wird – ohne das Zutun eines Dritten, jedenfalls aber ohne das Zutun eines Arztes oder einer Ärztin, die ihm/ihr die Tat der Tötung abnehmen, zusichern und evidenzbasiert auch „angenehm“ gestalten müssen. Wer nach seinem eigenen selbstbestimmten Tod verlangt, der sollte sicherstellen können, dass er oder sie den Tötungsakt selbst – ohne weitere Hilfe – umsetzen wird, sobald ihm oder ihr das Tötungsmittel zur Verfügung steht.  

ÄRZTLICHE HILFE

Ich vertrete den Standpunkt, dass Ärzte bei Selbsttötung keinerlei Rolle spielen sollen und keinerlei Funktion übernehmen dürfen (vgl. https://aelterwerden.eu/dialogforum-sterbehilfe/). Denn die Geschichte hat bewiesen, dass sich genügend Ärztinnen und Ärzte finden lassen, die ihren erlernten Beruf in den Dienst von Systeme stellen, die der Menschheit unwürdig sind.

„ALLEINE GELASSEN“

Ja, jede Person, die das Tötungsmittel nach den gesetzlichen Vorgaben erlangt hat und es auf dem Nachttisch stehen hat, soll und muss sich – solange er dazu noch fähig ist – jeden Abend und jeden Morgen neuerlich mit seiner höchstpersönlichen Entscheidung auseinandersetzen, ob er sein Leben beendet oder nicht. Nur er selbst darf diesen nicht mehr rückgängig zu machenden Schritt – und nur für sich selbst – setzen. Wenn er das nicht kann, weil er sich dazu nicht reif genug oder stark genug fühlt, dann darf er auch nicht erwarten, dass ein Dritter ihm das Leben nimmt.

WELCHE WERTE BEWAHREN – WELCHE VERÄNDERN?

Absurde Forderungen und Begründungen mit denen sich Juristen in Österreich im Juni 2023, also nur 18 Monate nach Inkrafttreten des aktuell geltenden Strafrechts, neuerlich an den VfGH wenden zeigen, dass die Debatte um den straffreien, assistierten Suizid mit dem Urteil aus dem Dezember 2020, lediglich der Türöffner zum straffreien Töten auf Verlangen sein sollte. Wenn straffreies Töten auf Verlangen dann schließlich zu straffreier Euthanasie, nach Gutdünken des Mörders, führen wird, werden wir uns bald wieder in der Situation finden, da jemand diktiert welches Leben lebenswert ist und welches Leben lebensunwert ist.

Es genügt nicht, das VfGH-Urteil G 139/2019 als einen Dammbruch zu bezeichnen und sich jeglicher weiteren Auseinandersetzung mit dem Urteil des Höchstgerichtes zu verweigern. Derart überlässt man das „Spielfeld“ und die Weiterentwicklung dieser existenziellen Debatte leichtfertig populistischen Kräften.

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