Therapieziel beim Pflegefall

„Ziele wirken wie ein Kompass“ oder „wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch den Weg nicht finden“, sind Grundweisheiten jeglichen Wirkens dem eine Systematik zugrunde liegt.

Wie oft fragt sich ein Arzt ehrlich nach dem Therapieziel, bevor er einem Pflegefall selbst, oder für einen Pflegefall eine Untersuchung, ein Medikament, eine Operation, die Einweisung in ein Spital, eine Physiotherapie oder auch „nur das tägliche Heraussetzen“ empfiehlt?

Wie oft fragt sich der mündige Patient selbst bzw. dort wo medizinisches Wissen notwendig ist seinen Arzt, nach dem Therapieziel, bevor er eine Empfehlung annimmt?

Wie oft fragen sich Angehörige, deren einzige Verpflichtung es ist das Wohl des Pflegebedürftigen zu wahren, nach dem Therapieziel, bevor sie vom Arzt eine Therapie verlangen oder dem Betroffenen „einreden“, dass die Therapie gut oder wichtig für ihn sei?

Was wird mit der Empfehlung einer medizinischen Maßnahme angepeilt? Prävention (vorbeu­gen/verhüten/vermeiden), Vorsichtsmaßnahme, Heilung, Linderung, Handeln nach geltenden Leitlinien, Grundlage für Konsequenzen, Lebensrettung, Lebensverlängerung, Beruhigung von Angehörigen, Selbstschutz vor möglichen Anschuldigungen wegen Versäumnis oder Unterlassens, Üben von Routinen oder andere Ziele? Wie sicher ist das definierte Therapieziel erreichbar?

Erst wenn das eindeutig deklarierte Therapieziel vom Betroffenen gewollt ist, und nach medizini­schem Sachverstand auch erreichbar ist, sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen durchführbar sind, sollten Ärzte und Angehörige der medizinischen Dienste Empfehlungen abgeben, bzw. Angehörige und Pflegepersonen die Empfehlung auch umsetzen.

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