Wozu braucht man Beratung, wo es doch Pflegegeld-Rechner gibt?
- Der online-Rechner gibt einen Orientierungswert.
Automatisierte Rechner können nicht beurteilen ob Antworten zu großzügig („dramatisch“) oder zu vorsichtig (z.B. aus Eitelkeit beschönend) geklickt wurden. Rechner können Ihnen nicht raten, was Sie dem Gutachter antworten, wenn die korrekte Antwort heißt „manchmal ja“ und „manchmal nein“. Der Pflegegeld-Berater ist mehr als eine Datenbank.
- Was hinterfragen Gutachter, und wie können Sie Gutachter auf Wesentliches hinweisen?
Für die optimale Einstufung muss der Gutachter neben nüchterner Beurteilung auch schlüssige Begründungen liefern, die er aber vom Patienten oder von den pflegenden Personen hören muss. Argumente – warum Pflegebedarf besteht – wollen richtig formuliert sein. „Er/Sie kann wirklich nicht mehr …“ mag schon stimmen, das ist aber keine Begründung, die der Sachverständige ins Gutachten schreiben kann. Bei Beratung sagt Ihnen der Fachmann worauf es ankommt und wie Sie es (auch als Angehöriger) dem Gutachter am besten kommunizieren.
- Sie bekommen Antworten auf Ihre Fragen
z.B. wann bewirkt die Diagnose „Demenz“ den Erschwerniszuschlag? Dieser Antwort kommt besondere Bedeutung zu, wenn es um Pflegestufe 3 (wichtig für die Aufnahme in ein Pflegeheim und Förderung für 24-h-Betreuung) geht.
wozu Beratung, bei einem negativen Bescheid?
Sie wollen wissen ob und wie die Klage Erfolg haben kann? In diesem Fall prüft der Berater den Bescheid und das Einstufungsgutachten. (Das Gutachten müssen Sie beim Entscheidungsträger anfordern.)
- Fehler
Dem Gutachter kann ein Fehler passiert sein, aber auch Rechenfehler sind schon vorgekommen. Dann macht die Klage nicht nur Sinn sondern sie wird auch Erfolg haben.
- Entscheidungsgrundlagen
Auch bei Gericht kommt es darauf an, den Juristen (ob dem Richter oder Ihrem Anwalt) die richtigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Hier hilft Ihnen kein Rechner, wohl aber kann Sie der Fachmann mit den richtigen Argumenten ausstatten.
- Interpretation des Gesetzes
Klagen führen oft erst zum Erfolg, wenn Fragen der Gesetzes-Auslegung in Ruhe geklärt werden. Nicht unter dem Stress der Begutachtung oder gar in der Gerichtsverhandlung. Der Experte kennt das Gesetz und Gerichtsentscheidungen. Er sucht für Sie nach Möglichkeiten, um zum besten, legalen Ergebnis zu kommen. Er erklärt Ihnen verständlich worauf es ankommt. Das trifft auch für die Differenzierung von Stufe 5, 6 und 7 zu. Selten ist es notwendig im Gerichtsverfahren ein Privat-Gutachten vorzulegen. Meist genügt es, dem Kunden die relevanten Informationen mündlich mitzugeben. Zu- und Aberkennung oder das Nicht-Zuerkennen einer bestimmten Pflegestufe ist immer eine rechtliche und nie eine ärztliche oder pflegerische Entscheidung.
Tipps: Besser durch rechtzeitige Beratung der Ablehnung vorbeugen, als einen negativen Bescheid bekämpfen zu müssen. Buchen können Sie Pflegegeldberatung zum vergünstigten Tarif auf der Ergebnisseite von pflegestufen.at gleich im Anschluss an die kostenlose Pflegestufenberechnung.
Sg.Hr. Dr. Margula aufgrund der Pflegegeld-Beratung und „worauf es
ankommt“ konnten wir durch Sie, und aufgrund der von Ihnen
empfohlenen Unterlagen aus der Krankengeschichte, von Pflegestufe 1
die Stufe 3 erreichen. Wir danken Ihnen herzlichst eine zufriedene
Klientin