Patientenverfügung aus dem Internet

Im Internet gibt es schon mehr als 400 deutschsprachige Angebote eine Patientenverfügung zu erstellen. Oft werde ich gefragt, welches Angebot meiner Meinung nach ein gutes oder das Beste sei.

Um eine aus den vielen Möglichkeiten auszuwählen, sollten Sie jedes für Sie in Frage kommende Portal nach denselben Kriterien beurteilen. Ein Angebot für das Erstellen einer Patientenverfügung ist umso besser, je mehr überzeugende Antworten es auf folgende Fragen gibt:

  1. Das BMJV.de empfiehlt, eine Patientenverfügung alljährlich zu erneuern.

Welche Werkzeuge bietet der Anbieter, um Ihre Patientenverfügung zu überprüfen, bevor Sie das Dokument aktualisieren und erneuern werden?

  1. Man kann trotz rechtlich bindender Patientenverfügung mehr als zehn Jahre lang gegen seinen Willen künstlich ernährt werden (BGH Beschluss XII ZB 107/18).

Was rät Ihnen der Anbieter zu tun, dass die Patientenverfügung befolgt werden wird?

  1. Eine Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr mitteilen können.

Könnten Sie nach der Patientenverfügung dieses Anbieters bei Pflegebedürftigkeit im Alter auch selbst vorgehen, solange Sie geistig klar sind; oder verlangen Sie von anderen etwas zu tun bzw. zu unterlassen, was Sie selbst nicht bereit sind zu machen?

  1. Angehörige, behandelnde Ärzte und Richter werden dann den Wünschen des Betroffenen folgen, wenn sie sicher sind, dass die Inhalte der Patientenverfügung wohl überlegt und eindeutig sind.

An welchen Kriterien dieses Anbieters ist das zu erkennen?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein für Sie lebenswichtiges Dokument. Sie müssen selbst entscheiden welcher Anbieter Ihnen die für Sie überzeugendsten Antworten auf die hier gelisteten Fragen zu den vier vorangestellten Statements gibt.