künstliche Ernährung in der Altenmedizin – Ja oder Nein?

Wenn die Zustimmung zum Setzen einer Ernährungssonde (PEG-Sonde) verlangt wird, sind zwei sichere Voraussetzungen erfüllt: 1. Der Patient ist selbst nicht mehr entscheidungs- und einwilligungsfähig und 2. Es liegt keine eindeutige Patientenverfügung vor. Eine dritte Voraussetzung – nämlich dass Ärzte das Setzen empfehlen – ist zwar auch gegeben, aber es ist zu hinterfragen, ob die Empfehlung überhaupt den Richtlinien entspricht.

Personen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können, haben einen Vertreter. Entweder weil sie beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, oder weil ihnen laut dem jeweiligen Gesetz ein Betreuer (D), ein Erwachsenenvertreter (Ö) oder ein Vorsorgebeauftragter (CH) zugeteilt wurde.

Was können Sie tun, wenn Sie als Vertreter Ihre Zustimmung für eine PEG-Sonde zur künst­lichen Ernährung geben sollen, obwohl Sie überzeugt sind, dass die betroffene Person das nicht gewollt hätte? Ist eine entsprechende Patientenverfügung nicht vorhanden, kommt es jetzt auf den mutmaßlichen Patientenwillen an.

Oder, was können Sie tun, wenn Sie keine Vertretungsbefugnis haben aber dennoch verhindern wollen, dass Ihrem/r Angehörigen eine PEG-Sonde gesetzt wird?

Wie argumentiert man gegen eine PEG-Sonde, um seinem/r Angehörigen jahrelanges Leiden zu ersparen?

Wie vermeidet man im Nachhinein Gewissensbisse, ob die betroffene Person gestorben ist, weil sie keine PEG-Sonde erhielt?

75 % der PEG-Sonden sind nicht gerechtfertigt

Nach dem alten Sachwalterrecht haben mich Gerichte damit beauftragt festzustellen, ob die vorgesehene PEG-Son­de zum Wohl der betroffenen Person ist. Von 20 Aufträgen konnte ich nur 5 mit JA beantworten. 15 Mal oder in 75 % aller Aufträge ergab meine Beurteilung als unabhängiger Sachverständiger, nach Einbeziehen medizinischer, pflegerischer, rechtlicher, und ethischer Aspekte, dass die Implantation einer PEG-Sonde nicht gerechtfertigt ist. Für die allermeisten dieser Fälle gab es nicht einmal eine medizinische Indikation. Ob diese Relation auch für Deutschland gilt, wo jährlich ca. 100.000 solcher PEG-Sonden implantiert werden, kann ich zwar nicht mit Sicherheit sagen, es ist aber anzunehmen.

Wer in seiner Patientenverfügung künstliche Ernährung ablehnt, muss das nicht begründen, denn niemand hat das Recht nach dem “Warum” zu fragen. Wenn aber ein Vertreter die Entscheidung für einen anderen (geliebten) Menschen treffen muss, steht er eventuell im Konflikt mit anderen Personen (z.B. mit den Ärzten, die die PEG-Sonde vorschlagen, mit dem Pflegeper­sonal, oder mit anderen Familienmitgliedern). Oft sind sich Vertreter auch gar nicht sicher, wie sie entscheiden sollen. Was wird geschehen, wenn die PEG-Sonde Jahre später wieder entfernt werden soll? Wer wird den Auftrag dafür erteilen und wer wird die Sonde entfernen? Werden diese Handlungen dann Sterbehilfe bedeuten? Auf die Frage „PEG-Sonde in der Altenmedizin“ gibt es keine allgemein gültige Antwort, weil jeder Fall individuell zu beurteilen ist.

Lassen Sie sich von einem Fachmann bestätigen, ob Ihr Gefühl richtig ist, die Zustimmung zum Setzen einer PEG-Sonde zu verweigern. Denn kein Laie kann die Kriterien kennen, nach denen man richtig entscheidet. Und die Argumentation gegen eine PEG-Sonde muss dann auch noch gegenüber den Ärzten die eine PEG-Sonde empfehlen, gegenüber Familienangehörigen die auch eine PEG-Sonde befürworten, und nicht zuletzt vor dem objektiven Betreuungsgericht standhalten.

Nur ein ärztliches Gutachten gegen die PEG-Sonde liefert Entscheidungsgrundlagen und trägt so gleichzeitig die Entscheidung mit. Das Gutachten zeigt objektive Fakten auf, die schlüssig zum Ergebnis führen, dass die PEG-Sonde gar nicht erst gesetzt wird. So bleiben der betroffenen Person viele Jahre an sinnlosen Leiden erspart.

Wie weiß man, ob in einem bestimmten Fall ein ärztliches Gutachten gegen die PEG-Sonde erstellt werden kann?

Beantworten Sie diese 7 Fragen für Ihren Fall: 1. Gibt es im letzten Monat merklichen Gewichtsverlust? 2. Ist der BMI (Body-Mass-Index) größer als 18,5? 3. Besteht Entscheidungsunfähigkeit seit mehr als 3 Monaten (z.B. nach Schlaganfall)? 4. Besteht Demenzerkrankung seit mehr als 1 Jahr? 5. Verweigert die betroffene Person Nahrungsaufnahme? 6. Bestehen Hautschäden (Decubitus)? 7. Ist eine Patientenverfügung vorhanden?

Schon bei 2 x JA-Antworten besteht Wahrscheinlichkeit, dass ein Gutachten gegen die PEG-Sonde möglich ist. Je mehr JA-Antworten, desto weniger gerechtfertigt erscheint die PEG-Sonde. In einem für Sie kostenlosen Analysegespräch sage ich Ihnen, ob ich den Auftrag für ein „Gutachten gegen eine PEG-Sonde“ annehmen kann.