Beitrag im Blog von Dr. Szekeres vom 3.10.2020
Nein zur aktiven und geschäftsorientierten Beihilfe zum Suizid.
Wie hängt bitte Triage-Problematik mit aktiver Sterbehilfe zusammen?
Der VfGH (nicht OGH) hat eine prinzipielle Entscheidung zu Selbstbestimmung und Patientenautonomie zu fällen, und nicht paternalistische Ansichten von Ärztevertretern zu goutieren.
Dass Ärzte nicht aktive Sterbehilfe leisten sollten ist voll und ganz zu unterschreiben. Deshalb ist es mE Pflicht der Stunde, von Seiten der Interessensvertretung der ÄrztInnen schon jetzt die Initiative zu ergreifen, und kundzutun, dass Ärzte für assistierten Suizid nicht zur Verfügung stehen werden – selbst wenn er vom VfGH ebenso gutgeheißen werden sollte wie vom BGH in Deutschland.
Es wird dann am Gesetzgeber liegen, Suizidwilligen einen Weg zum sicheren und schmerzfreien Suizid zur Verfügung zu stellen – jedoch ohne Beteiligung der Ärzteschaft.
Eine mit Sicherheit zum Tod führende Substanz oder Maßnahme bedarf weder der ärztlichen Verschreibung, noch ist es notwendig oder erklärbar, dass ÄrztInnen in irgend einer Form an einem Suizid beteiligt sein müssen.