Zwei-Klassen-Medizin in der Altenversorgung

In der Altersmedizin gibt es eine 2-Klassenmedizin, die zwar auch mit Geld zusammenhängt, aber doch anders ist als die bekannte 2-Klassen-Medizin. Patienten der Sonderklasse sind für mich arme „zu bedauernde“ Patienten, während Betagte, die der Allgemeinen Klasse angehören, für mich Patienten sind, deren Leben natürlich zu Ende gehen darf.

Patienten der Sonderklasse in der Altenmedizin sind die „zu bedauernde Klasse“, denn sie müssen jede heute mögliche, medizinische Maßnahme über sich ergehen lassen. Entweder weil sie berühmt sind (vgl. die Meldung v. 28.1.2013, dass man bei Ariel Sharon, dem ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten, nach 7 Jahren Koma Hirnaktivitäten feststellen konnte, erst knapp 1 Jahr später – am 14.1.14 – durfte er sterben) oder weil Patient bzw. Angehörige Geld haben oder zusatzversichert sind, sodass man ihnen viele medizinische Leistungen verkaufen kann. Zu Sonderklasse-Patienten zählen auch jene, bei denen man zwar nicht direkt Geld kassiert, sich mit solchen Patienten aber trotzdem Geld verdienen lässt, weil man im System Leistungen verrechnen kann. Diese Gruppe der „zu bedauernden Klasse“ genießt gegenüber Direktzahlern noch den Vorteil, dass vor der einen oder anderen zu setzenden Maßnahme, ethische Aspekte, Patientenautonomie und vielleicht auch Sinnhaftigkeit einer medizinischen Maßnahme hinterfragt werden.

Anders ergeht es Patienten der Allgemeinen Klasse. Das sind Patienten, die nicht alles über sich ergehen lassen müssen was medizinisch machbar ist, weil sie entweder sagen können, oder schon im Voraus festgelegt haben, welche Therapien oder Maßnahmen sie an sich zulassen oder ablehnen. Jeder kann sich in die Gruppe der Allgemeinen Klasse erheben, deren Leben auf natürliche Art zu Ende gehen darf. Es genügt eine Patientenverfügung zu errichten, die es Medizinern verbietet bestimmte Maßnahmen zu setzen.

Wer nicht als Pflegefall durchschnittlich 8-9 Jahre lang auf Pflege durch andere angewiesen sein möchte, wer nicht so lange an Schmerzen oder an Immobilität leiden möchte, oder wer einfach seinen Angehörigen nicht zur Last fallen möchte, der errichtet eine Patientenverfügung.

Will man nicht immer wieder in ein Spital geschickt werden, kann man sich zusätzlich einen geriatrischen Privatarzt leisten, der die Wünsche des Patienten und nicht die Machbarkeitsmedizin vertritt. Es sind nämlich in erster Linie Patienten, deren geschwächte Körper zusätzliches Leid ertragen müssen, wenn sie mit Hilfe der modernen Medizin manches Geschehen zwar überleben, dann aber ein Pflegefall bleiben. In zweiter Linie – und darüber spricht die medizinische Wissenschaft überhaupt nicht – müssen Angehörige der Pflegefälle die Konsequenzen aus moderner Machbarkeits­medizin tragen – ob sie nun selbst die schwere körperliche und seelische Arbeit der Pflege leisten, oder „nur“ durch den Zustand des Vaters oder der Mutter in ihrer Arbeit und in ihrem Familienleben schwerst beeinträchtigt sind.

Tipp: Es ist nicht die Frage, ob man sich die Kosten für einen privat zu bezahlenden Geriater leisten kann. Der Aufwand beträgt nur einen Bruchteil dessen, was Patienten der Sonderklasse und deren Angehörige im Laufe von vielen Jahren für einen Pflegefall aufbringen müssen. Vielmehr muss man sich fragen, zu welcher Patienten-Klasse der Altenmedizin man gehören möchte. Zu jenen an denen die Medizinmaschinerie eingesetzt wird, oder zu jenen, die in Ruhe, in Würde, angst- und schmerzfrei sterben dürfen, wenn ihre Zeit gekommen ist.

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