medizin. Statistik – ärztl. Behandlung

Richter haben die Aufgabe Urteile zu fällen. Für spezielle Sachfragen brauchen sie Entscheidungsgrundlagen, also holen sie Gutachten ein. Üblich ist dabei das Untermauern gutachterlicher Aussagen durch Studien, sodass Richter die Seriosität der ihnen zugelieferten Grundlagen prüfen können. Weitaus weniger verständlich ist für mich die „Studiengläubigkeit“ von Ärzten, deren Aufgabe es ist, Krank­heiten zu diagnostizieren, zu heilen und Leiden zu lindern. … „medizin. Statistik – ärztl. Behandlung“ weiterlesen