Schlagwort: §77 StGB
Dialogforum „Sterbehilfe“ – Kurzfassung
Auch im täglichen Sprachgebrauch ist es notwendig, deutlich zwischen Sterbehilfe und Suizidhilfe zu differenzieren und die beiden Begriffe strikt voneinander zu trennen. Sterbehilfe ist der undefinierte Oberbegriff über „aktive Sterbehilfe“ (d.i. Tötung auf Verlangen, § 77 StGB) und über „passive Sterbehilfe“, bestehend aus Unterlassen von lebensrettenden Maßnahmen (wegen Ablehnung durch Patient, oder wegen gültiger Patientenverfügung, … „Dialogforum „Sterbehilfe“ – Kurzfassung“ weiterlesen