Patientenverfügung – wozu?

Die Patientenverfügung verfolgt zwei Ziele: Zum einen ermöglicht sie es jedem selbst zu bestimmen wie lange und wie viel Leid er am Ende seines Lebens ertragen möchte. (Heute sind Pflegefälle durchschnittlich 8 bis 9 Jahre lang auf Hilfe angewiesen.) Zum anderen entlastet man seine Angehörigen durch eine Patientenverfügung, weil es dann nicht sie sind, die höchstpersönliche Entscheidungen treffen müssen.

Mit einer Patientenverfügung wird z.B. verlangt in bestimmten gesundheitlichen Situationen (z. B. zum Tod führende Krankheit oder Bewusstlosigkeit infolge Unfall) auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, aber alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Sobald eine Patientenverfügung vorliegt, müssen Ärzte respektieren welche Behandlung der Patient wünscht („nur“ schmerz- und angstfrei zu sein oder Intensivmedizin um jeden Preis).

Wer eine Patientenverfügung errichten will, sollte sich vorab mit (s)einem Arzt beraten, der diesbezüglich Erfahrung hat. Das PatientenVerfügungs-Gesetz (PatVG), schreibt eine dokumentierte, umfassende ärztliche Aufklärung vor. Es müssen alle abgelehnten Behandlungen konkret beschrieben sein und der Arzt muss Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten attestieren.

Eine Patientenverfügung gilt immer nur für 5 Jahre, und der Patient kann sie jederzeit widerrufen.

Über rechtliche Details informieren Rechtsanwalt, Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung (Patientenanwalt), wo die Patientenverfügung auch errichtet und ins Patientenverfügungsregister eingetragen werden kann. Die Rechtsanwaltskammer bietet im Rahmen „check Dein Recht“ ein spezifisches Beratungspaket zum Pauschale von € 120,– (inkl. Ust.).

Die Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine Willenserklärung, die zu Lebzeiten wirksam wird u.zw. sobald die darin beschriebene (gesund-heitliche) Situation eintritt.

Tipp: In der Natur jedes Menschen liegt es, gesund bleiben zu wollen, im Krankheitsfall wieder zu genesen und überhaupt am Leben bleiben zu wollen. Dennoch sollten nicht andere entscheiden (müssen), wie mit einem selbst am Lebensende umgegangen wird.

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