Der Beitrag richtet sich an Personen, die sich mit dem Thema „meine Patientenverfügung“ auseinandersetzen möchten.
Angestrebtes Ziel
Wer das Thema rasch abgehakt und erledigt wissen will, der holt sich ein Formular aus dem Internet, füllt es aus, unterschreibt es und gibt es zu den anderen Dokumenten.
Es ist aber zu bezweifeln, dass ein solches Schriftstück irgendetwas bewirken kann, wenn eine verlässliche Patientenverfügung gefragt sein wird.
Liegt Dir daran als Pflegefall nicht jahrelang am Leben gehalten zu werden, um vor den Augen Deiner Liebsten dahinsiechen zu müssen? Und willst Du medizinische Entscheidungen für Dich oder über Dich selbst bestimmen, anstatt Deinen Liebsten damit eine schwere Gewissenslast aufzuerlegen, dann ist es notwendig, dass Du Dich mit dem Thema „meine Patientenverfügung“ auseinandersetzt.
Wesen einer Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Rechtsinstrument, dass zwei Aufgaben erfüllen muss: Es soll den Patientenwillen wiedergeben und es soll jenen Rechtssicherheit bieten, die befolgen, was mit dem Dokument verfügt wurde.
Die Patientenverfügung hat rechtliche, medizinische und persönliche Komponenten. Als Rechtsinstrument umfasst sie aber auch in der Herangehensweise keine philosophischen oder theologischen Komponenten wie Schicksal und Tod.
Bei der rechtlichen Komponente geht es darum, gesetzlich vorgegebene Formalitäten zu erfüllen. Bei der medizinischen Komponente wiederum, sind bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen (zB wenn Organspenden ein Thema sind).
Das Wichtigste an einer Patientenverfügung
Am wichtigsten ist aber zweifellos die persönliche Komponente. Hier geht es um Höchstpersönliches wie Lebensqualität oder Befindensqualität.
Beide Elemente sind komplex. Sie können nur individuell und von jeder Person auch nur für sich selbst bestimmt werden.
Hinzu kommt , dass man eine Patientenverfügung für eine bestimmte Situation errichtet, die in mehr oder weniger ferner Zukunft liegen wird. Aber niemand – auch kein Arzt – kann in die Zukunft blicken.
Dennoch gibt es probate Mittel und Werkzeuge mit denen jeder medizinische und juristische Laie seine verlässliche Patientenverfügung erstellen kann.
Er darf dann auch ziemlich sicher sein, dass seine Wünsche zu gegebener Zeit befolgt werden.
Es bleibt jedem überlassen, mit welcher der drei Komponenten (rechtliche, medizinische, persönliche) er seinen ersten Schritt zur Patientenverfügung machen möchte.
Schritt 2 – überprüfen, erneuern, aktualisieren
Nachdem ein Text für die Patientenverfügung formuliert ist, beginnt ein Prozess, der ohne Unterstützung wahrscheinlich noch schwerer umzusetzen sein wird.
Laut Empfehlung des BMJV.de soll man seine Patientenverfügung regelmäßig (z.B. einmal jährlich) überprüfen und erneuern bzw. wenn notwendig auch aktualisieren.
Während das Erneuern seiner Patientenverfügung relativ einfach zu bewerkstelligen ist, indem man dem Schriftstück Datum und Unterschrift hinzufügt, ist das Überprüfen, ob die verfügten Wünsche auch heute noch gültig sind, schon deutlich schwieriger. Dasselbe gilt für Aktualisieren, wenn neue Maßnahmen in das Dokument aufgenommen werden sollen.
Und schließlich fehlt noch der wichtigste Teil, um sicher zu stellen, dass meine Wünsche zu gegebener Zeit tatsächlich erfüllt werden.
Schritt 3 – Besprechen der verfügten Inhalte
Wie oft und mit wem bespricht man welche Teile seiner Patientenverfügung?
Wie beginnt man das Gespräch, bzw. wann, wo und wie führt man solch ein Gespräch?
Auch um das zu erlernen gibt es professionelle Unterstützung, denn das wird in Zukkunft selbstständig zu wiederholen sein.
Facit
Niemand soll und niemand wird ständig an seine Patientenverfügung denken.
Umso wichtiger ist es, das Thema routiniert hervorzuholen, gerafft und strukturiert zu behandeln und es gekonnt bis zum nächsten Mal wieder wegzulegen.
In einem dafür konzipierten 3stündigen 1:1 Workshop bekommen Sie das aus den 3 Komponenten benötigte Wissen, damit wir gemeinsam einen Text für Ihre persönliche Patientenverfügung bauen können. Sie lernen ein Werkzeug kennen, mit dem Sie Ihre Patientenverfügung überprüfen, aktualisieren und erneuern können, und Sie bekommen die von mir erstellten Unterlagen für das Gespräch zur Patientenverfügung.
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