Kategorie: Gesundheitspolitik
Dialogforum Sterbehilfe – Originalfassung
Die Originalfassung meiner Stellungnahme können Sie hier downloaden. Die im Dokument mit kleinerer, schwarzer Schrift gedruckten Textstellen entsprechen den Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz.
Der nächste Akt – ein fort Schritt?
Wie gefährlich es ist, im Sprachgebrauch nicht deutlich zwischen „Sterbehilfe“ und „Beihilfe zur Selbsttötung“ zu unterscheiden, zeigt sowohl die Überschrift als auch der Bericht „Sterbehilfe in Heimen soll gesetzlich ermöglicht werden“. https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2021-05-03/sterbehilfe-in-heimen-soll-gesetzlich-ermoeglicht-werden Einmal mehr fordere ich, in der Neuregelung des § 78 StGB vom heute Suizidwilligen den Nachweis darüber zu verlangen, dass er sich schon … „Der nächste Akt – ein fort Schritt?“ weiterlesen
Das VfGH-Urteil zum assistierten Suizid ist kein Dammbruch
Wer das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) G 139/2019 einen Dammbruch nennt, zeigt lediglich Angst. Angst davor, sich intellektuell mit dem Spruch der Verfassungsrichter auseinander zu setzen, darauf professionell zu reagieren und Lösungsansätze für die eigene Klientel anzubieten. Der Kirche fehlen offenbar überzeugende Argumente gegen den Suizid, also kommt es ihr nicht gelegen, dass straffrei bleiben … „Das VfGH-Urteil zum assistierten Suizid ist kein Dammbruch“ weiterlesen
Beihilfe zum Selbstmord (§ 78 StGB) muss neu geregelt werden
Es ist nur recht und billig, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Erkenntnis (G 139/2019) feststellt, dass der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht soweit einschränken darf, ihm beim Umsetzen seines Entschlusses sich selbst das Leben zu nehmen, keinerlei Hilfe zu gestatten. Warum sollte jemand auch eine Straftat nach § 78 StGB begehen müssen, wenn er/sie … „Beihilfe zum Selbstmord (§ 78 StGB) muss neu geregelt werden“ weiterlesen
Sterbehilfe-Diskussion
Selbstbestimmung und Autonomie eines Menschen enden dort, wo sie auf dieselben Rechte eines anderen stoßen. Jeder soll tun dürfen, was er möchte, aber nicht alles verlangen dürfen, was er möchte.