Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für die Praxis

Ab 1. Juli 2020 wird „sonstige/gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher mit 4 h/Mo) bewertet. Täglich 20 Minuten für Duschen/Baden. Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), GZ 2020-0.192.028 (vom 31. März 2020). Anpassen an die Realität: Hilfe beim Duschen oder Baden wird besonders in den niedrigen Pflegestufen oft … „Was bedeutet die ab 1.7.20 geltende Änderung beim Pflegegeld für
die Praxis“
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Auf (mehr) Pflegegeld verzichten?

Wurde Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder fehlen nur wenige Stunden pro Monat auf die nächste Pflegestufe, dann sollten Sie jetzt prüfen, ob sich die seit 1. Juli 2020 geltende neue Bewertung für „gründliche Körperpflege“ mit 10 Stunden pro Monat (anstatt bisher 4 Stunden pro Monat) in Ihrem Fall positiv auswirkt. Besuchen Sie dazu www.pflegestufen.at … „Auf (mehr) Pflegegeld verzichten?“ weiterlesen