Schlagwort: § 77 StGB
Sterbehilfe-Diskussion
Selbstbestimmung und Autonomie eines Menschen enden dort, wo sie auf dieselben Rechte eines anderen stoßen. Jeder soll tun dürfen, was er möchte, aber nicht alles verlangen dürfen, was er möchte.
Dr. Wilhelm Margula – Arzt für Allgemeinmedizin
Selbstbestimmung und Autonomie eines Menschen enden dort, wo sie auf dieselben Rechte eines anderen stoßen. Jeder soll tun dürfen, was er möchte, aber nicht alles verlangen dürfen, was er möchte.