Umfragen zu Sterbehilfe

Nach dem VfGH Entscheid, dass nicht jegliche Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden darf, häufen sich Umfragen zu #Sterbehilfe mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Je nachdem, wer die Umfrage in Auftrag gegeben hat. Von der Ungenauigkeit ob nach „Beihilfe zur Selbsttötung“, nach „aktiver Sterbehilfe“, „passiver“ oder nach „indirekter Sterbehilfe“ gefragt wird, einmal ganz abgesehen. Alles was mit Tötung aber auch mit Selbsttötung in Verbindung steht, darf jeder nur für sich selbst, nicht aber für andere befürworten oder erlauben. Bei Umfragen sollte auch bekannt gegeben werden, wie viele Personen in der Befragung eingeschlossen waren, die sich bereits in der Situation befinden, dass sie Suizid begehen wollen und dafür Assistenz beanspruchen möchten.

Sein Leben durch Selbsttötung (Suizid) zu beenden, ist ein höchstpersönliches Recht.

Deshalb sollten Befragte auch bestätigen müssen, dass sie sich mit dem Thema Suizid schon reiflich auseinandergesetzt haben, und dass sie zu dem Entschluss gelangt sind, bereit zu sein in bestimmten Situationen Suizid begehen zu wollen. Können sie das nicht mit JA beantworten, dann sollte ihre abgegebene Meinung zu „Sterbehilfe“ oder auch zur straffreien „Beihilfe zum Suizid“ nicht bewertet werden dürfen.

Anderenfalls sind sie unberechtigter Weise ja nur dafür, dass Ärzte anderen auf deren Verlangen hin, ein „angenehmes Sterben“ garantieren sollten. Vgl. „7 Gründe, warum Ärztevertreter dafür plädieren müssten, dass Suizidhilfe für Ärzte strafbar bleibt“ in meinem Blogbeitrag https://aelterwerden.eu/dialogforum-sterbehilfe/.

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