Häufig gestellte und beantwortete Fragen
- welche Hilfs- und Betreuungsleistungen zählen lt. Gesetz zu Pflegebedarf?
- wieviele Stunden Pflegebedarf gewährt das Gesetz für …?
- welchen gesetzlich relevanten Pflegebedarf kann ich aufgrund meiner Diagnosen verlangen?
- wie kann ich meinen Pflegebedarf argumentieren?
- wie präsentiere ich GutachterInnen meinen Pflegebedarf?
- wie weise ich GutachterInnen auf notwendigen Pflegebedarf hin?
- wie überzeuge ich GutachterInnen von notwendigem Pflegebedarf?
Fragen zur Begutachtung
- wie soll ich mich (als Angehörige/r) während der Begutachtung verhalten?
- was bringt der Behindertenpass für die Einstufung?
- was kann/soll ich GutachterInnen sagen/fragen?
z.B. XY meint, das muss mindestens Pflegestufe … sein;
ich habe nur xxx € Pension und ich brauche allein xxx €/Monat für Rezeptgebühren;
GutachterInnen nach Diagnosen oder nach Therapie fragen?
welche Pflegestufe werden Sie mir/ihm/ihr geben (nicht GutachterInnen vergeben die Pflegestufe, sie haben nur ein Vorschlagsrecht)? - was kann ich tun, wenn der/die Anspruchsberechtigte behauptet, keine Hilfen zu benötigen, weil er/sie alles selber macht?
- wie antwortet man, wenn der/die Anspruchsberechtigte etwas manchmal alleine kann, und es aber manchmal nicht schafft?
Allgemeines
- wann darf ich wieder um Erhöhung ansuchen?
- wie kontrolliere ich einen erhaltenen Bescheid?
- welche Alternative gibt es zur Klage?
Häufige Ergebnisse der Beratung
- in Ihrem Fall kommt es hauptsächlich auf … an
- Ihre Antworten sind generell zu vorsichtig/überkorrekt (so wird die notwendige Hilfe nicht gewährt)
- Ihre Antworten sind generell zu dramatisch/großzügig (GutachterInnen finden rasch heraus ob das stimmt)
- diese Antworten sind widersprüchlich (das macht GutachterInnen skeptisch)
- wie Sie sich während der Begutachtung verhalten sollten
- was Sie bei der Begutachtung unterlassen sollten